Am 15. Mai stimmen wir über das neue Filmgesetz ab. Der Bundesrat erläutert an der Medienkonferenz seine Argumente für die sogenannte «Lex Netflix»
Medienkonferenz mit Bundesrat Alain Berset zur Abstimmung über die Änderung des Filmgesetzes.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 15. Mai stimmen wir über die Änderung des Filmgesetzes ab.
  • Die «Lex Netflix» soll Streaming-Anbieter zu Investitionen in der Schweiz zwingen.
  • Der Bundesrat erläutert die Argumente für eine Annahme des Gesetzes.

Der Bundesrat lanciert heute den Abstimmungskampf für den 15. Mai zur Änderung des Filmgesetzes, der sogenannten «Lex Netflix».

Streaming-Plattformen wie Netflix oder Disney sollen verpflichtet werden, jährlich vier Prozent ihrer Schweizer Einnahmen in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Auch ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern wären davon betroffen.

Wer diese Investitionspflicht im Mittel innerhalb von vier Jahren nicht erfüllt, schuldet dem Bundesamt für Kultur eine Ersatzabgabe. Diese soll ins unabhängige Schweizer Filmschaffen fliessen.

Alain Berset: «Gleich lange Spiesse für alle»

Damit würden für die Streaming-Anbieter die gleichen Regeln gelten, wie für die privaten Fernsehsender bereits heute, argumentiert Bundesrat Alain Berset. «Mit dem Gesetz will der Bundesrat und Parlament also eine Lücke schliessen, die durch die Digitalisierung entstanden ist. Es braucht gleich lange Spiesse für alle.»

Die Streamingdienste sollen zudem neu verpflichtet werden, zu mindestens 30 Prozent Inhalte zu senden, die in Europa produziert wurden. Da diese Regelung in der EU bereits heute gilt und umgesetzt wird, würde sich in der Praxis nichts ändern.

Lex Netflix
Streamingdienste wie Netflix sollen mit dem Filmgesetz «Lex Netflix» in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen. - AFP/Archiv

Die Befürworter argumentieren, die internationalen Streaming-Anbieter würden hierzulande sehr viel Geld verdienen. Dabei fliesse das ganze Geld ins Ausland. Mit dem Gesetz würde immerhin ein kleiner Teil in der Schweiz reinvestiert werden müssen. Der Bundesrat geht von einem Zusatzbetrag von rund 18 Millionen Franken pro Jahr aus.

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Der Bundesrat verweist auch darauf, dass unsere Nachbarländer bereits ähnliche Gesetze beschlossen hätten. Deshalb müsse nun die Schweiz mitziehen, um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können. In diesen Ländern mit viel höheren Quoten habe es nicht zu Preiserhöhungen geführt, so Berset. Deswegen gehe man davon aus, dass dies auch in der Schweiz keinen Effekt auf die Preise haben würde.

Jungparteien ergriffen Referendum

Gegen diese geplante Investitionspflicht haben die Jungparteien von FDP, SVP und GLP das Referendum ergriffen. Es bestehe die Gefahr, dass Streamingdienste deswegen ihre Preise erhöhten – was unfair sei gegenüber jungen Menschen. Das Vorhaben sei nicht liberal und ein ordnungspolitischer Sündenfall, begründeten sie ihre abwehrende Haltung.

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