Nur wenige Eritreer werden in ihr Heimatland zurückgeschickt, die meisten bleiben hier und beziehen Sozialhilfe. «Warum?», will Barbara Steinemann wissen.
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Bundesrätin Karin Keller-Sutter. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nur 14 von 2400 Eritreern wurde das Aufnahmerecht entzogen.
  • Die meisten bleiben deshalb in der Schweiz und beziehen Sozialhilfe.
  • Für Barbara Steinemann stellen sich deshalb Fragen.

«Warum ist 99,5 Prozent der vorläufig aufgenommenen Eritreer die Rückkehr nicht zumutbar?», wollte SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann vom Bundesrat wissen.

Nachdem das Staatssekretariat für Migration SEM 2400 der 3200 Dossiers von Eritreern überprüft hat, sollte es die Gründe dafür schliesslich kennen. Nur in 14 Fällen war bei der Überprüfung das vorläufige Aufnahmerecht entzogen worden.

Barbara Steinemann wird stutzig

In den meisten Fällen wurde die vorläufige Aufnahme nicht aufgehoben, weil verschiedene Faktoren – etwa die «fortgeschrittene Integration bei Kindern, die hier zur Schule gehen» – die Rückkehr unzumutbar machen würden, so das SEM.

Stutzig machte Steinemann hierbei, dass das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2018 die Einschätzung bezüglich Eritrea eigentlich revidiert hatte. Es sei nicht mehr «generell unzumutbar», Eritreer in ihr Heimatland zurückzuschicken.

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Barbara Steinemann, SVP-Nationalrätin. - Keystone

Nun hat der Bundesrat auf Steinemanns Kritik reagiert. Als erstes ging das Eidgenössische Justizdepartement EJPD von Karin Keller-Sutter auf die Gründe ein. Hier weicht das Amt aus und erklärt lediglich das Vorgehen.

Die 14 Rückweisungen stammen aus der Überprüfung von 250 vornehmlich volljähriger Einzelpersonen. In einer zweiten Gruppe kam es zu keinen Aufenthaltsentzügen.

Wie das SEM erklärt, handelte es sich vorwiegend um Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, um unbegleitete Minderjährige sowie um Personen mit langjährigem Aufenthalt in der Schweiz. Übrige 600 Personen werden derzeit noch überprüft.

SEM korrigiert Zahlen

Zweitens wies Barbara Steinemann darauf hin, dass die Zahl der eritreischen Sozialhilfebezüger innert zwölf Jahren geradezu explodiert ist. Von 276 im Jahr 2006 auf 32'864 im Jahr 2017, wie Steinemann feststellt.

Das sind fast 90 Prozent der total 37'102 eritreischen Staatsangehörigen in der Schweiz Ende 2017. Sie will deshalb wissen, welches Profil jene 14 Personen aufweisen, die das Bleiberecht verloren haben.

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Ein eritreischer Flüchtling. - Keystone

Hier hält das SEM fest, dass dieses gute Dutzend lediglich Nothilfe erhalte. Ausserdem korrigiert die EJPD-Behörde Steinemanns Zahlen. 2650 Eritreer bezogen im Jahr 2007 und 24’600 Eritreer im Jahr 2017 während mindestens einem Monat Sozialhilfe.

Zuletzt will Steinemann vom SEM wissen, ob es für die Steuerzahler zumutbar sei, dass sie den meisten dieser abgewiesenen Asylbewerber via Sozialhilfe «realistischerweise lebenslänglich» den Lebensunterhalt bezahlen.

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Ein Eritreer bei der Arbeit auf einer Wasserbüffelfarm. - Keystone

Die Antwort von Keller-Sutters EJPD ist unmissverständlich. Die vorläufige Aufnahme kann nur dann aufgehoben werden, «wenn die ihr zugrundeliegende Gefährdung der betroffenen Person nicht mehr besteht».

Eine ungenügende Integration in der Schweiz oder die Abhängigkeit von Sozialhilfe sind jedoch nicht als Gründe für die Aufhebung einer vorläufigen Aufnahme vorgesehen.

Hier verweist die Migrationsbehörde auf einen kürzlich vom Bundesrat verabschiedeten Bericht zu den Handlungsmöglichkeiten des Bundes zur Reduktion von Sozialhilfekosten für Ausländer. Dieser sieht vor allem Verschärfungen des Ausländer- und Bürgerrechts vor.

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