Gericht kippt Deepfake-Video-Verdacht gegen Christian Ulmen
Christian Ulmen hat im Rechtsstreit mit dem «Spiegel» einen Teilerfolg erzielt: Dieser darf ihm keinen unbelegten Deepfake-Video-Verdacht mehr anhängen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das OLG Hamburg kippt den Verdacht, Ulmen habe Deepfake-Videos von Fernandes verbreitet.
- Das Gericht unterscheidet zwischen Fotos und Videos – für Videos fehlen die Beweise.
- Gewaltvorwürfe gegen Ulmen darf der «Spiegel» laut Gericht weiterhin verbreiten.
Der Fall um Christian Ulmen (50) und seine Ex-Frau Collien Fernandes (44) hat international für Aufsehen gesorgt. Nun gibt es eine neue juristische Wendung: Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat eine frühere Entscheidung des Landgerichts teilweise korrigiert. Nach Ansicht des OLG gibt es keine ausreichenden Belege für den Verdacht, Ulmen habe Deepfake-Videos von Fernandes verbreitet oder selbst hergestellt.
Im Zentrum des Streits steht ein «Spiegel»-Artikel mit dem Titel «Du hast mich virtuell vergewaltigt». Darin ging es um schwere Vorwürfe von Fernandes gegen ihren Ex-Mann. Ulmen bestritt die Vorwürfe und zog juristisch gegen die Berichterstattung. Das Landgericht Hamburg hatte ihm im Mai bereits teilweise recht gegeben – das OLG geht nun einen Schritt weiter.
Fotos ja, Videos nicht belegt
Unstreitig ist: Ulmen hat Deepfake-Fotos von Fernandes verbreitet und unter ihrem Namen Fakeprofile erstellt. Über diese Profile seien Männer kontaktiert worden, zudem seien Videos verschickt worden, auf denen Fernandes täuschend ähnlich sehende Frauen in sexuellen Situationen zu sehen seien.
Entscheidend ist die Unterscheidung, die das Gericht trifft: Aus der Tatsache, dass jemand Deepfake-Fotos verschicke, lasse sich nicht ableiten, dass die Person auch Deepfake-Videos verbreitet habe. Zwischen Fotos und Videos bestehe ein erheblicher Unterschied – ein Video zeige mehrere Handlungen und erzähle eine «Geschichte», die Erniedrigung wiege entsprechend schwerer.
Der Vorwurf sei damit gravierender und brauche eine eigene Beweisgrundlage. Anders als die Vorinstanz entschied das OLG zudem, der «Spiegel» habe auch den Verdacht erweckt, Ulmen habe solche Videos selbst hergestellt – auch dafür fehlten die Belege.
Brisant: Fernandes selbst hatte nach Erscheinen des Artikels erklärt, sie verdächtige Ulmen nicht der Verbreitung von Deepfake-Pornovideos. Dieser Umstand sei im «Spiegel»-Artikel nicht erwähnt worden.
Gewaltvorwürfe bleiben zulässig
Das aktuelle Urteil bedeutet nicht, dass Ulmen von jeglicher Schuld freigesprochen wird. Das OLG bestätigte, dass der «Spiegel» über Vorwürfe berichten durfte, Ulmen habe Gewalt gegen Fernandes ausgeübt – gestützt auf einen von ihr glaubhaft gemachten Vorfall im Januar 2023 auf Mallorca. Untersagt hat das Gericht hingegen die Verbreitung bestimmter intimer Passagen aus einer E-Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger.

Der Entscheid zeigt, wie heikel Verdachtsberichterstattung bei digitaler Gewalt ist: Medien dürfen über schwere Vorwürfe berichten, müssen aber klar belegen können, welchen konkreten Verdacht sie erwecken. Für Ulmen ist das Urteil deshalb ein Teilerfolg – die Vorwürfe selbst sind damit aber nicht vom Tisch.



















