Baselbieter Strafgericht spricht ehemalige Migrationsbeamtin frei
Das Baselbieter Strafgericht hat am Dienstag eine ehemalige Migrationsbeamtin vom Vorwurf des Amtsmissbrauch und anderen Anklagepunkten freigesprochen. Die Vorfälle seien verwaltungs-, aber nicht strafrechtlich relevant, so die Begründung.

Das Gericht sprach die 49-jährige ehemalige Abteilungsleiterin auch von den Vorwürfen der Nötigung, Rassendiskriminierung und Amtsgeheimnisverletzung frei.
Der Richter räumte ein, dass bei der Behörde unter der Leitung der Beschuldigten nicht alles mit rechten Dingen zuging. Er sprach von «Wegschauen als Führungsprinzip» und berief sich dabei auf Aussagen von Mitarbeitenden. Allerdings habe keiner dieser Fälle zu einem Rechtsnachteil für Betroffene geführt.
Die Grenz- und mutmasslich auch Rechtsüberschreitungen beim kantonalen Amt unterlägen dem Verwaltungsrecht, aber nicht der Jurisdiktion des Strafgerichts. Der Richter kritisierte dabei die Anklageschrift als zu ungenau. Sie nenne keine konkreten Opfer und Fälle. «Gestützt darauf können wir kein Urteil fällen», sagte der Richter.






