Boris Becker befindet sich in Grossbritannien in Haft. Nun könnte der Ex-Tennisstar aber schon bald nach Deutschland zurückkehren.
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Boris Becker könnte noch vor Weihnachten nach Deutschland abgeschoben werden. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Boris Becker wurde im April zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
  • Seither sitzt der ehemalige Tennisstar in Grossbritannien im Gefängnis.
  • Dank eines Schnellverfahrens könnte er jedoch bald nach Deutschland zurückkehren.

Der ehemalige deutsche Tennisstar Boris Becker sitzt aktuell in Grossbritannien im Gefängnis. Wie die «Sun» berichtet, könnte der 54-Jährige bald in sein Heimatland abgeschoben werden. Mit einem Schnellverfahren können ausländische Häftlinge deutlich schneller entlassen werden. Laut dem Boulevardblatt wurde Becker jetzt dafür zugelassen.

Die Zeitung stützt sich auf eine Gefängnisquelle: «Er wurde für ein Programm angemeldet, das dafür sorgt, dass er rechtzeitig zu Weihnachten nach Hause kommt», heisst es. Nicht dazu äussern wollte sich Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser.

Becker war Ende April zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen hatte.

Boris Becker seit mehreren Monaten im Gefängnis

Er sitzt seit mehreren Monaten im Huntercombe-Gefängnis westlich von London ein, das unter eine niedrigere Sicherheitsstufe fällt. Nach britischem Recht können Häftlinge auf Bewährung entlassen werden, wenn sie mindestens die Hälfte ihrer Gefängnisstrafe verbüsst haben. Bei Becker wären das 15 Monate, Stichtag ist der 29. Juli 2023.

Das Entlassungs- und Abschiebungsprogramm soll laut «Sun» helfen, den Druck auf die überfüllten britischen Gefängnisse zu lindern. Demnach kommt jeder ausländische Häftling dafür infrage. Dies, falls er «bis zu zwölf Monate vor dem frühesten Entlassungszeitpunkt aus dem Gefängnis entlassen und abgeschoben werden kann».

Haben Sie Mitleid mit dem inhaftierten Boris Becker?

Ein Sprecher des britischen Innenministeriums sagte der Zeitung: «Jeder ausländische Staatsbürger, der wegen einer Straftat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, kommt für eine frühestmögliche Abschiebung in Betracht.»

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