Bonnie Blue im Fokus – Anwältin fordert Kindeswohl-Prüfung
Bonnie Blue ist Ende August Mutter geworden. Nun fordert eine Kinderschutz-Anwältin eine Überprüfung des Kindeswohls.

Bonnie Blue, bürgerlich Tia Billinger, ist Ende August erstmals Mutter geworden. Die 27-Jährige brachte ihr Kind in London per Kaiserschnitt zur Welt.
Nach der Geburt sorgte die Britin erneut für öffentliche Aufmerksamkeit. Laut der «Tag24» zeigte sie ihr Neugeborenes in einem inzwischen gelöschten Video während einer angekündigten Sex-Aktion.
In dem Clip war Bonnie Blue demnach mit ihrem Baby auf dem Schoss zu sehen. Um sie herum standen drei Männer mit Sturmhauben.
Anwältin fordert Überprüfung
Die Darstellung hat nun auch eine Kinderschutz-Anwältin auf den Plan gerufen. Nieki Shaw fordert der zufolge eine Überprüfung des Kindeswohls.
Shaw betont zugleich, die tägliche körperliche Versorgung des Kindes könne sie nicht beurteilen. Sie gehe allerdings davon aus, dass diese Versorgung gewährleistet sei.
Ihre Bedenken beziehen sich vor allem auf die öffentliche Darstellung des Kindes. Shaw sorgt sich um mögliche Auswirkungen auf die emotionale Entwicklung des Babys, wie die «Tag24» weiter schreibt.
Kritik an öffentlicher Vermarktung
Die Anwältin verweist dabei auf den britischen Children Act. Nach ihrer Darstellung könnten darin unter anderem Ausbeutung oder die Verleitung eines Kindes zu verwerflichem Verhalten relevant sein.
Zudem kritisiert Shaw, dass die Identität des Babys in öffentliche Aktionen und Markeninszenierungen einbezogen werde. Das Kind könne einer solchen öffentlichen Strategie nicht selbst zustimmen, erklärt die Anwältin der «Tag24» zufolge.
Bonnie Blue hatte bereits während ihrer Schwangerschaft für Schlagzeilen gesorgt. Sie produzierte bis kurz vor der Geburt weiterhin pornografische Inhalte und kündigte weitere Aktionen an.
Auch der Name des Babys sorgt für Aufsehen
Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgt inzwischen die Namensgebung des Babys. Laut der «Oe24» versteigerte Blue den Namen ihres Sohnes und erhielt dafür ein Gebot von 1,2 Millionen Pfund.
Den Zuschlag soll demnach die britische Plattform BetBolt erhalten haben. Als Name wurde dabei «BetBolt» festgelegt, die Eintragung beim zuständigen Amt noch bevor.

Die «L'essentiel» berichtet ebenfalls über die Versteigerung des Babynamens. Auch dort wird die Verbindung zwischen der Namensauktion und dem Unternehmen BetBolt thematisiert.
Bonnie Blue wehrt sich gegen die Kritik
Bonnie selbst verteidigt die Entscheidung und verweist auf die Höhe der Zahlung. Laut der «Oe24» fragte sie, ob Kritiker ihr eigenes Kind für 1,2 Millionen Pfund umbenennen würden.
Damit reagiert sie auf die öffentliche Kritik an der Namensauktion. Eine öffentlich dokumentierte Entscheidung britischer Behörden zur möglichen Kindeswohlgefährdung wird in den drei Quellen nicht genannt.
Bislang ist lediglich bekannt, dass Anwältin Nieki Shaw eine Überprüfung des Kindeswohls fordert. Eine solche Forderung ist nicht mit einer behördlich festgestellten Kindeswohlgefährdung gleichzusetzen.












