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    Zürich: Bis zu 1'200 Franken Zulage für Krankenkassenprämien

    Stadtpolizei Zürich
    Stadtpolizei Zürich

    Zürich,

    Rund 90'000 Personen in Zürich sollen künftig eine städtische Prämienzulage beantragen können. Der Stadtrat rechnet mit 60 Millionen Franken pro Jahr.

    Zürich
    Das Zürichhorn in der Stadt Zürich (Symbolbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Der Stadtrat hat die Umsetzungsvorlage zur Prämienentlastungs-Initiative verabschiedet: Rund 90'000 Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher sollen eine Krankenkassenprämien-Zulage von bis zu 1'200 Franken beantragen können. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich nach aktuellen Schätzungen auf rund 60 Millionen Franken. Bei schlechter städtischer Finanzlage sollen die Zulagen reduziert werden können.

    Mit der Annahme der «Prämienentlastungs-Initiative» am 30. November 2025 hat die Stadt den Auftrag erhalten, die Bevölkerung bei den Krankenkassenprämien finanziell zu entlasten. Konkret sieht die Initiative einen städtischen Zuschuss vor, der zu einer Entlastung bei Personen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen führt. Für den städtischen Zuschuss sollen jährlich rund 60 Millionen Franken aufgewendet werden.

    Um die Initiative umzusetzen, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat den Erlass einer entsprechenden Verordnung über Krankenkassenprämien-Zulagen.

    Voraussetzungen für Zulagenberechtigung

    Die Krankenkassenprämien-Zulage soll erwachsenen Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich zustehen, sofern sie Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung haben und keine übergeordneten Leistungen wie Sozialhilfe, Ergänzungs- oder Überbrückungsleistungen beziehen. Der Anspruch muss mittels Gesuchs geltend gemacht werden; erst nach der Prüfung erfolgt die Auszahlung.

    Der Stadtrat schätzt die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen auf rund 90 000.

    Die Anzahl der effektiv ausgerichteten Zulagen hängt von der Anzahl der Personen ab, die eine Prämienverbilligung beziehen und ein Gesuch für die städtische Zulage einreichen.

    Die individuelle Prämienverbilligung bietet sich als Grundlage an, weil die dort geltenden Einkommensgrenzen weitgehend mit den im Initiativtext vorgegebenen Werten übereinstimmen. Zudem ermöglicht die Anknüpfung an dieses bestehende System eine effiziente Umsetzung: Da die notwendigen Daten bereits vorliegen, müssen die betroffenen Personen bei der Gesuchstellung nur sehr wenige Informationen einreichen.

    Zwischen 200 bis 1'200 Franken pro Person

    Die Auszahlung soll jährlich als Pauschale in einer Höhe von etwa 200 bis 1'200 Franken pro Person erfolgen. Die Höhe der Zulage hängt dabei von der durchschnittlichen Prämiendifferenz zwischen den Prämienregionen 1 und 3 im Kanton Zürich des jeweiligen Jahres ab.

    Im Jahr 2026 bezahlt eine erwachsene Person in der Stadt Zürich (Prämienregion 1) mit der tiefsten Franchise durchschnittlich 7'680 Franken Prämie pro Jahr. In Birmensdorf (Prämienregion 3) sind es durchschnittlich 6'528 Franken. Die städtische Zulage entspräche im Jahr 2026 der Differenz in der Höhe von 1'152 Franken.

    Wer durch eine hohe Franchise weniger Prämien zahlt, erhält eine anteilige Zulage. Der Anteil wird vom Stadtrat festgelegt. Bei einer Krankenkassenprämien-Zulage von 1'152 Franken, einer gewählten Franchise von 2'500 Franken und einem beispielhaften Anteil von 20 Prozent reduziert sich die ausgerichtete Zulage auf 230 Franken (20 Prozent von 1'152 Franken).

    Gesamtkosten und Möglichkeit zur Reduktion

    Die jährlichen Kosten für die Zulagen lassen sich nur grob schätzen. Ändert sich beispielsweise die Zahl der Zulagenberechtigten, ändern sich auch die Kosten. Der Stadtrat schätzt diese auf aktuell rund 60 Millionen Franken pro Jahr.

    Bei schlechter städtischer Finanzlage sollen die Zulagen reduziert werden können: Wenn die Rechnung der Stadt im vorangehenden Jahr ein Defizit von mehr als 100 Millionen Franken ausweist, kann der Stadtrat die Höhe der Zulage um bis zu 30 Prozent reduzieren. Über Kürzungen von mehr als 30 Prozent entscheidet der Gemeinderat.

    Gemeinderat wird über Verordnung beschliessen

    Die Anknüpfung an die individuelle Prämienverbilligung sowie die Pauschalzahlung ermöglichen einkommensschwachen Personen mit hohen Krankenkassenprämien eine niederschwellige und schnelle finanzielle Entlastung. Nach Verabschiedung der Verordnung durch den Gemeinderat strebt der Stadtrat an, diese im Jahr 2028 in Kraft setzen und die Zulagen ausrichten zu können.

    «Die steigenden Krankenkassenprämien sind für viele Zürcherinnen und Zürcher eine grosse Belastung. Wir können dieses Problem auf städtischer Ebene nicht lösen. Mit den städtischen Prämienzulagen können wir aber diejenigen gezielt und spürbar entlasten, die am stärksten unter den steigenden Kosten leiden», so Stadträtin Céline Widmer, Vorsteherin des Sozialdepartements.

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