Touris wollen am Berg gerettet werden - wegen Durst!
Wandern boomt, doch die Notfälle nehmen zu. Ein Pilot der Air Zermatt musste schon jemanden wegen Durst retten und spricht von einer Wohlstandsgesellschaft.

Das Wichtigste in Kürze
- Wandern ist Volkssport Nummer 1, doch Notfälle in den Bergen nehmen zu.
- Air-Zermatt-Pilot Robert Andenmatten musste schon eine Person wegen Durst retten.
- Die Air Zermatt betont: Durst ist kein Grund für einen Rettungseinsatz.
Wandern ist in der Schweiz der Volkssport Nummer 1. Rund vier Millionen Schweizerinnen und Schweizer wandern regelmässig. Dazu kommen viele Touristen. Doch der Boom hat eine Schattenseite. Notfälle und Konflikte in den Bergregionen nehmen zu.
Die «Rundschau» stellte im jüngsten Beitrag die Frage: Was bedeutet das für die Bergretter in den Tourismusgebieten? In der am Mittwoch veröffentlichten Reportage kommen verschiedene Menschen zu Wort, die tagtäglich mit der tödlichsten aller Sportarten beschäftigt sind.
Dazu gehört etwa Robert Andenmatten. Er ist seit 35 Jahren Helikopterpilot bei der Air Zermatt. In dieser Zeit hat er viele Wanderunfälle erlebt. Das grösste Problem sind für ihn einzelne Personen, die sich schlicht überschätzen.
Oft geht es um Schwächeanfälle. Es gibt auch kardiologische Vorfälle. Besonders häufig sieht Andenmatten aber Fussverletzungen. Manche Wanderer tragen schlechtes Schuhwerk. Andere versuchen es sogar mit High Heels auf dem Wanderweg.
Rettung wegen Durst
Auf ihren Einsätzen erleben die Retter aber auch Überraschungen. Pilot Andenmatten erzählt, dass heute schon bei einem «kleinen Wehwehchen» schon «eher schnell mal Hilfe angefordert» werde.
Passend zu der Aussagen, liefert er auch gleich ein Beispiel mit. Er möge sich an einen Einsatz erinnern, bei dem er einen Bergunfall transportierte. «Da war der Grund, tatsächlich der Durst», sagt er.

Er habe abwägen müssen. «Es ist noch hell, jetzt mache ich das halt, bevor es dunkel ist.» Sein Fazit fällt aber deutlich aus. «Es ist schon auch eine Wohlstandsgesellschaft mittlerweile«.
Kein Anspruch auf Entschädigung
Die Air Zermatt betont, Durst sei kein Grund für einen Rettungseinsatz. Wer unversehrt gerettet wird, hat zudem keinen Anspruch auf eine Entschädigung der Krankenkassen.








