Grüne ZH lehnen Vorlage zur Änderung des Polizeigesetzes ab
Die geplante Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes lehnen die Grünen klar ab. Konkret: die digitale Massenüberwachung und die Vorverurteilung durch KI.

Die Grünen lehnen die Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes klar ab.
Die bürgerliche Mehrheit der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) winkte einen Entwurf der Sicherheitsdirektion durch, der der digitalen Massenüberwachung und der Vorverurteilung durch künstliche Intelligenz Tür und Tor öffnet.
Bei der Überarbeitung des Polizeigesetzes ging es vor allem darum, die elektronische Überwachung von Personen, die Sammlung digitaler, nicht öffentlich zugänglicher Daten, deren Auswertung mittels KI-Analysesystemen und den Datenaustausch mit anderen Behörden zu regeln.
Die vorgeschlagene Ausweitung polizeilicher Kompetenzen geht den Grünen viel zu weit.
Grundrechtsverletzung liegt nahe
Problematisch sind insbesondere die neuen Regelungen im präventiven Bereich der Vorermittlung: Es ist noch keine Straftat passiert und der Kreis potenzieller Straftäter:innen ist gross.
Die Verletzung von Grundrechten, etwa das Recht auf Privatsphäre und vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, liegt nahe.
«Wir wollen keine Überwachung und Datenspeicherung auf Vorrat und sehen den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Ermittlungsarbeit als besonders kritisch an, weil die Entscheidungsfindung kaum nachvollzogen oder kontrolliert werden kann», sagt Sabine Arnold, Kantonsrätin der Grünen und KJS-Mitglied.
Die KI-Analysesysteme arbeiteten häufig verzerrend und können deshalb diskriminierend wirken.
«Datenschutz und Qualitätsrichtlinien fehlen»
«Wir vermissen in der Vorlage einen griffigen Datenschutz und die Verankerung wichtiger Qualitätsstandards, die die eingesetzte Software und die KI-Analysesysteme einhalten müssen», sagt Benjamin Krähenmann, Kantonsrat der Grünen, spezialisiert auf Datenschutz.
Wenn die Polizei digitale Daten sammle, bearbeite und mit anderen Organisationen austausche, sei sie verpflichtet – vor allem wenn es sich um besondere Personendaten handle –, verhältnismässig und transparent zu arbeiten, ihre Rechenschaftspflicht wahrzunehmen und das Diskriminierungsrisiko zu senken. Das ist mit dem neuen Gesetz nicht garantiert.
Die Minderheitsanträge der Grûnen zur Überarbeitung des Polizeigesetzes zielen in Richtung Verhältnismässigkeit, Datenschutz und Qualitätsrichtlinien für KI. Da gegenwärtig nicht zu erwarten ist, dass sie in den Kantonsratsdebatten vom 23. Februar und 30. März 2026 eine Mehrheit finden, werden die Grünen die Vorlage ablehnen.










