Zuger Corona-Hilfsfonds ist weiterhin gut gefüllt
Wie die Gemeinde Zug mitteilt, können die Anträge für Hilfeleistungen Corona-Hilfsfonds bis zum 6. Mai 2022 bei der Gemeinde eingereicht werden.

Im Sommer 2020 stellten Stadtrat und Parlament einen Corona-Hilfsfonds von zehn Millionen Franken bereit. Inzwischen konnten die Corona-Hilfsmassnahmen I bis III in der Höhe von 7,275 Millionen Franken abgeschlossen werden. Es verbleiben aktuell noch rund drei Millionen Franken für weitere Unterstützungsmassnahmen.
Die neuen Antragsformulare für Hilfeleistungen in den Bereichen Immobilien, Kultur, Soziale Dienste, Kind Jugend Familie und Stadtentwicklung für den Zeitraum von Juli 2021 bis Februar 2022 lassen sich ab sofort von der Webseite der Stadt Zug herunterladen. Anträge können bis am 6. Mai 2022 eingereicht werden.
«Nach wie vor besteht ein Bedarf für weitere Unterstützungsmassnahmen», kommentiert Stadtrat André Wicki, Vorsteher des Finanzdepartements, den Schritt. Von den insgesamt zehn Millionen Franken des Corona-Fonds für Unternehmen und Organisationen, die weder vom Bund noch vom Kanton Unterstützungsbeiträge erhalten haben, leistete die Stadt Zug bisher rund 7,3 Millionen Franken.
Zusammen mit den nicht eingelösten Pro-Zug-Gutscheinen im Gegenwert von rund 0,3 Millionen Franken (von ursprünglich drei Millionen Franken), welche zurück in den Corona-Fonds gehen, verbleiben aktuell insgesamt rund drei Millionen Franken für weitere Unterstützungsmassnahmen.