AHV-Zweigstelle Cham wird in kantonale Ausgleichskasse integriert
Die AHV-Zweigstelle Cham wird per 1. Januar 2026 in die kantonale Ausgleichskasse integriert. Für die individuelle Prämienverbilligung bleibt Cham zustândig.

Der Chamer Gemeinderat hat beantragt, die Führung der AHV-Zweigstelle an die Ausgleichskasse Zug zu übertragen. Der Zuger Regierungsrat hat diesem Antrag zugestimmt. Die Änderung tritt per Anfang 2026 in Kraft, wie die Gemeinde Cham mitteilt.
Zweite Gemeinde im Kanton, die ihre Zweigstellenführung überträgt
Die AHV-Zweigstelle Cham wird per 1. Januar 2026 in die kantonale Ausgleichskasse integriert. Künftig erhalten die Chamer Auskünfte zu AHV- und IV-Leistungen, Ergänzungsleistungen und Familienzulagen direkt bei der Ausgleichskasse Zug.
Für die individuelle Prämienverbilligung bleibt die Einwohnergemeinde Cham Ansprechpartnerin.
Cham ist nach der Stadt Zug die zweite Gemeinde im Kanton, welche die Führung ihrer Zweigstelle der Ausgleichskasse Zug überträgt. «Gerade die rechtlichen Fachfragen nehmen stetig zu. In diesen Fällen müssen wir schon heute regelmässig an die Ausgleichskasse verweisen», so Gemeinderat Arno Grüter, Vorsteher Finanzen und Verwaltung.
Die Chamer werden gebeten, sich ab dem neuen Jahr bei entsprechenden Fragen direkt an die Ausgleichskasse Zug zu wenden.
Neuorganisation infolge Gesetzesänderung
Mit Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über die AHV sind die Gemeinden nicht mehr verpflichtet, eine eigene AHV-Zweigstelle zu führen. Der Chamer Gemeinderat erachtet eine Integration der AHV-Zweigstelle in die kantonale Ausgleichskasse als sinnvoll.
Im Zuge einer internen Neuorganisation beantragte er deshalb beim Regierungsrat die Übernahme der AHV-Zweigstelle Cham durch die Ausgleichskasse Zug per 1. Januar 2026. Diesem Antrag hat der Regierungsrat zugestimmt.










