Wie die Gemeinde Murgenthal berichtet, bekommen Eltern Beiträge zu den Kosten der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung.
Holzbrücke in Murgenthal. (Symbolbild) - Pinterest
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Die Gemeinde Murgenthal gewährt Eltern, die ihre Kinder aus beruflichen Gründen fremdbetreuen lassen, Beiträge an den Betreuungskosten.

Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in Murgenthal mit Kindern mit Wohnsitz in Murgenthal.

Voraussetzung für den Bezug von Beiträgen ist eine Erwerbstätigkeit von 120 Prozent bei zwei Erziehungsberechtigten (auch Konkubinat) beziehungsweise 20 Prozent bei Alleinerziehenden.

Einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind die Absolvierung einer anerkannten beruflichen Aus- oder Weiterbildung und die Teilnahme an einer Eingliederungsmassnahme einer Sozialversicherung.

Bestätigung der Betreuungseinrichtung

Die Gemeinde leistet Beiträge an Formen der familienergänzenden Kinderbetreuung für Kinder ab dem Alter von vier Monaten bis zum Abschluss der Primarstufe der Volksschule (sechste Klasse) für Tagesstätten für Vorschul- und Schulkinder, modulare Tagesstrukturen, Tagesfamilien oder weitere vergleichbare Angebote.

Die Betreuungseinrichtung muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Dem Gesuch um einen Gemeindebeitrag muss daher eine entsprechende Bestätigung der Betreuungseinrichtung beigelegt werden.

Die Höhe des Gemeindebeitrags richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern.

Einkommen wird berücksichtigt

Massgebend ist das für die Krankenkassen-Prämienverbilligung massgebende Einkommen. Die Eltern übernehmen in jedem Fall eine Kostenbeteiligung von 20 Franken pro Tag und betreutes Kind.

Auf den diesen Sockelbeitrag übersteigenden Kosten gewährt die Gemeinde einen Beitrag von maximal 40 Prozent.

Der Höchstbeitrag wird an Personen mit einem massgebenden Einkommen von maximal 30'000 Franken gewährt.

Bei einem massgebenden Einkommen von mehr als 100'000 Franken entfällt der Gemeindebeitrag.

Geltendmachung der Beiträge

Die Beiträge für das Jahr 2022 können ab sofort bis 31. März 2023 geltend gemacht werden.

Weitere Informationen und die notwendigen Formulare sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

Die Unterlagen können selbstverständlich auch in Papierform von der Gemeindekanzlei bezogen werden.

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