Solothurner Regierungsrat entscheidet über Coronavirus-Massnahmen
Der Solothurner Regierungsrat entscheidet künftig über Allgemeinverfügungen zur Eindämmung des Coronavirus, wenn davon ein beträchtlicher Teil der Gesamtbevölkerung betroffen ist. So sollen die Massnahmen gemäss Regierungsrat demokratisch breiter abgestützt werden.

Die kantonale Epidemienverordnung sei entsprechend geändert worden, teilte die Staatskanzlei nach der Regierungssitzung am Montag mit. Das Departement des Innern dürfe nun epidemienrechtliche Allgemeinverfügungen mit erheblicher Tragweite erst nach Ermächtigung durch den Regierungsrat erlassen.
Dies entspricht bereits der gängigen Praxis, wie die Staatskanzlei festhält. Allgemeinverfügungen mit erheblicher Tragweite für Bevölkerung und Wirtschaft seien bereits in der Vergangenheit im Regierungsrat vorberaten worden, bevor der kantonsärztliche Dienst sie im Namen des Departements des Innern erlassen habe.
Gemäss der geänderten kantonalen Epidemienverordnung ist der Kantonsarzt beziehungsweise die Kantonsärztin weiterhin zuständig, in eigener Kompetenz Allgemeinverfügungen mit weniger einschneidenden Grundrechtseinschränkungen gegenüber der Bevölkerung namens des Departements des Innern zu erlassen.
Darunter fallen beispielsweise das Erlassen betrieblicher Vorschriften für gewisse Institutionen sowie die Individualverfügungen betreffend Quarantäne oder Isolation.
Mit der Änderung der Epidemienverordnung erfüllte der Regierungsrat einen vom Kantonsrat kürzlich überwiesenen, fraktionsübergreifenden Auftrag.