Wie die Gemeinde Lyss schreibt, gibt die Gemeinde allfällig Interessierten gerne Auskunft und hilft bei der Gesuchsvermittlung ans Regierungsstatthalteramt.
Die Gemeinde Lyss im Kanton Bern.
Die Gemeinde Lyss im Kanton Bern. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Gemeinde Lyss ist daran interessiert, das Ortszentrum zu beleben. Dazu gehören auch vielfältige Angebote im Gastrobereich.

Die Abteilung Sicherheit, Liegenschaften + Sport hilft bei Fragen und reicht die Gesuche um Betriebsbewilligung beim Regierungsstatthalteramt ein.

Die Gesuche werden so kulant wie möglich behandelt – vor allem jene für temporäre Einrichtungen. Die kantonalen Vorschriften sind allerdings einzuhalten.

Anhand des ausgefüllten Gesuchs um Betriebsbewilligung kann die Gemeinde bereits erste Antworten geben.

Bau-, Betriebs- oder andere Bewilligung, das ist stets die Frage

War am gewünschten Standort schon einmal ein Restaurant oder Gastgewerbebetrieb? Je nachdem braucht es vorab noch eine Baubewilligung.

Vereinslokale benötigen keine Betriebsbewilligung, wenn sie beim Regierungsstatthalteramt gemeldet sind.

Manchmal geht es ganz einfach: Bei bestehenden Betrieben wie etwa einer Bäckerei, die keinen Alkohol ausschenkt, fallen bis sechs zu Sitzplätzen gemäss Gastgewerbegesetz nicht unter die Bewilligungspflicht.

Einwände könnte allenfalls die Bauabteilung haben. Vorausgesetzt wird das Einhalten der Vorgaben vonseiten der Lebensmittelkontrolle.

Verfahren bei der Gesuchstellung

Mobile Foodtrucks und sogenannte Pop-ups, die maximal drei Monate stehen, fallen mit bis zu sechs Sitzplätzen und ohne Alkoholausschank ebenfalls nicht unters Gastgewerbegesetz.

Die Lebensmittelvorschriften einhalten müssen selbstverständlich auch sie.

Stehen sie länger als drei Monate am selben Platz, benötigen sie eine Baubewilligung. Wichtig dabei ist auch wieder der Standort.

Auf privatem statt öffentlichem Grund ist das Verfahren bei der Gesuchstellung einfacher.

Wirtepatent und Gastgewerbekontrollen

Im Kanton Bern wird für die Führung eines Gastgewerbebetriebs grundsätzlich ein gastgewerblicher Fähigkeitsausweis verlangt, das sogenannte Wirtepatent.

Auf der Webseite von GastroBern sind weitere Informationen zu finden.

Kein Wirtepatent braucht es bei zeitlich begrenzten Veranstaltungen, bei Pop-up-Betrieben oder Foodtrucks, die nicht länger als drei Monate stehen.

Die bewilligten Einrichtungen werden von der Gemeinde regelmässig überprüft.

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