Mann (52) fasst Hengsten an Penis – und filmt sich dabei!
Ein 52-Jähriger hat in Detligen BE mehreren Hengsten an den Penis gegriffen und dabei auch sein Geschlechtsteil entblösst. Nun wurde er verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 52-Jähriger hat sich in Detligen BE an mehreren Pferden vergangen.
- Er soll Hengsten und Hengstfohlen an den Penis gegriffen und seine Hand bewegt haben.
- Auch sein eigenes Glied entblösste er dabei und filmte seine Taten.
- Vor Gericht wurde er nun zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Ein 52-Jähriger hat in Detligen BE mehreren Pferden an den Penis gegriffen und sich dabei gefilmt. Auch sein eigenes Geschlechtsteil entblösste er, wie das «Bieler Tagblatt» berichtet – und liess die Tiere daran riechen!
Gemäss Anklage schlich er sich nachts in die Pferdeboxen eines Paares aus Detligen. Jetzt stand der Mann vor Gericht und musste sich dort in sechs Fällen verantworten.
«Sie sollen ihre Hand am Penis der Hengste rauf und runter bewegt haben», zitiert die Zeitung den Richter. Die Handlung sei «sexuell motiviert» gewesen. Das Gesetz sehe darin Tierquälerei.
Mann leidet an einer sexuellen Störung
Videos, die auf dem Handy des Angeklagten gefunden wurden, dokumentieren die Taten. «Ich habe das nicht böse gemeint», verteidigt sich der 52-Jährige vor Gericht.

Inzwischen wisse er, was er damals noch nicht wusste: Er leidet an Zoophilie, einer sexuellen Störung, und fühle sich somit von Tieren angezogen.
Die Zeit, zu der das Vergehen verübt wurde, war gemäss Aussage des Beschuldigten geprägt von Schlaflosigkeit. «Da bin ich wohl auf diese Ideen gekommen.»
Er habe sich ausprobieren wollen, ihm sei nicht bekannt gewesen, dass er da etwas Unrechtes tue.
Was der Richter dem Angeklagten zugutehielt, ist die Tatsache, dass die Tiere nicht verletzt wurden und stets hätten davonlaufen können. Doch den von der Verteidigung geforderten Freispruch wollte er dennoch nicht aussprechen.
Gericht spricht bedingte Geldstrafe aus
Eine Haftstrafe, wie ihn die Staatsanwaltschaft verlangte, sprach das Gericht jedoch ebenfalls nicht aus. Zu bedenken gilt dabei: Bei dem Gerichtstermin wurde gleichzeitig ein Autounfall mit Fahrerflucht verhandelt.
Stattdessen bekam er gemäss «Bieler Tagblatt» eine bedingte Geldstrafe über 7200 Franken für die sechs Fälle von Tierquälerei.
Begeht der Mann in den nächsten drei Jahren erneut eine Straftat, wird die Zahlung fällig. Ebenso wie eine weitere bedingte Geldstrafe wegen des Autounfalls mit Fahrerflucht.
Insgesamt müsste der 52-Jährige 16’994 Franken zahlen, wenn er sich erneut etwas zu schulden kommen lässt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.












