Stimmrechtsgesetz: SP fordert weitere Anpassungen
Die SP Luzern stellt wichtige Verbesserungen bei der Revision des Stimmrechtsgesetzes fest. In zentralen Fragen bestehe jedoch weiterer Anpassungsbedarf.

Die SP Kanton Luzern begrüsst, dass bei der Revision des Stimmrechtsgesetzes zahlreiche ihrer Forderungen aus der Vernehmlassung aufgenommen wurden.
Besonders bei den Majorzwahlen, der Transparenz und der Regelung leerer Stimmen wurde die Vorlage bedeutend verbessert.
In zentralen Fragen der demokratischen Teilhabe für Nicht-Stimm- und Wahlberechtigte, Menschen mit Behinderung und beim Rechtsschutz verpasst die Vorlage jedoch die notwendige Modernisierung.
Ein-Wahlzettel-System ist «klarer Fortschritt»
Ein klarer Fortschritt ist die Übernahme des Ein-Wahlzettel-Systems bei Majorzwahlen (zum Beispiel Regierungsrat, Ständerat).
Die neue Regelung mit Ankreuzen vereinfacht den Wahlvorgang und verbessert die Barrierefreiheit – unter anderem durch klar gestaltete Wahlzettel und Wahlschablonen.
«Die Vorlage bringt wichtige technische Verbesserungen und mehr Transparenz – insbesondere bei Majorzwahlen und bei der Klarheit der Stimmabgabe. Das ist ein Fortschritt für die Luzerner Demokratie», sagt Andrea Pfäffli, Kantonsrätin der SP.
Möglichkeit zum Livestream und öffentlich zugängliche Protokolle
Die Transparenz der demokratischen Prozesse ist der SP ein zentrales Anliegen. Die Möglichkeit zum Livestream und die Veröffentlichung der Abstimmungsprotokolle unter der Berücksichtigung des Datenschutzes ist eine wichtige Verankerung dieses Anliegens.
Die von der SP geforderte Aufbewahrung von Livestream-Aufnahmen bis zur rechtsverbindlichen Feststellung der Ergebnisse schafft Rechtssicherheit.
Niederschwelliger Rechtsschutz, erweitertes Äusserungsrecht und verbindliche Barrierefreiheit bleiben aussen vor
Problematisch ist aus Sicht der SP die beibehaltene Kostenpflicht in Rechtsmittelverfahren, die eine unnötige Hürde für die Durchsetzung demokratischer Rechte darstellt.
Enttäuscht zeigt sich die SP zudem darüber, dass zentrale Verbesserungen der demokratischen Teilhabe nicht berücksichtigt wurden.
Weder die gesetzliche Verankerung der Barrierefreiheit und der «Leichten Sprache» bei Abstimmungsunterlagen noch das Äusserungsrecht für nicht stimmberechtigte Einwohner fanden Eingang in die Vorlage.
«Echte Barrierefreiheit gehört ins Gesetz»
«Der Regierungsrat verpasst die Modernisierung in entscheidenden Fragen: Wer demokratische Rechte wahrnehmen will, darf nicht durch Kosten abgeschreckt werden, und echte Barrierefreiheit gehört ins Gesetz – nicht nur in freiwillige Angebote», ergänzt Maria Pilotto, Kantonsrätin SP.
Die SP wird diese Anliegen in die Parlamentsberatung einbringen und sich weiterhin für eine inklusive, niederschwellige und faire Demokratie im Kanton Luzern einsetzen.










