Natur

Neuer Zonenplan schützt Natur und Landschaft

Bezirk Küssnacht
Bezirk Küssnacht

Küssnacht,

Die Natur und gesetzliche Vorgaben haben sich über Jahrzehnte verändert. Aus diesem Grund legt Küssnacht bis 10. Juni 2025 einen überarbeiteten Zonenplan auf.

Seepromenade Küssnacht.
Seepromenade Küssnacht. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie der Bezirk Küssnacht berichtet, verpflichtet das Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz Gemeinden zur Inventarisierung schützenswerter Objekte sowie deren Bezeichnung in der Schutzzonenplanung. Der Zonenplan Landschaft bezeichnet die geschützten Natur- und Landschaftsobjekte.

Im Jahr 1988 hat der Bezirk Küssnacht erstmals die schützenswerten Natur- und Landschaftsobjekte erfasst und auf dieser Grundlage den rechtskräftigen Zonenplan Landschaft von 2003 erstellt. Die dazugehörenden Schutzbestimmungen sind im Baureglement von 2006 festgehalten.

Da sich die Gegebenheiten sowie die Anforderungen für den Schutz der Natur- und Landschaftsobjekte verändert haben, wurde der bestehende Zonenplan Landschaft umfassend überarbeitet. Ausserdem hat der Bezirk die dazugehörigen Schutzbestimmungen neu in ein separates Schutzreglement überführt.

Erneuerung des Inventars für schützenswerte Objekte

Im Rahmen der Revision des Zonenplans Landschaft wurden die 130 bestehenden Schutzobjekte wie Naturschutzzonen, Hecken, Baumgruppen und mehr im Feld (vor Ort) kontrolliert sowie beurteilt. Erfreulicherweise hat der Bezirk ausserdem einige neue Schutzobjekte verzeichnet.

Mit den Erkenntnissen aus diesen Feldaufnahmen wurde das kommunale Inventar der schützenswerten Natur- und Landschaftsobjekte von 1988 erneuert. Dieses Inventar bildet die Grundlage für den neuen Zonenplan Landschaft, in dem die Schutzobjekte verbindlich festgehalten sind.

Bevölkerung bringt sich ein

Nach der Vorprüfung durch den Kanton Schwyz und daraus abgeleiteten Anpassungen hat der Bezirk Küssnacht seine Bevölkerung im Jahr 2024 zur Mitwirkung des Zonenplans eingeladen. Innert der einmonatigen Frist sind insgesamt 52 verschiedene Begehren von total 27 Parteien eingegangen.

Diese hat der Bezirk nach Möglichkeit und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in die Überarbeitung der Unterlagen einfliessen lassen. So wurden zum Beispiel die Perimeter einiger Schutzobjekte angepasst.

Zudem hat der Bezirk das Reglement ergänzt und präzisiert, sodass die Nutzung und Instandstellung von Trinkwasseranlagen, die Waldbewirtschaftung sowie die Zufahrt zu Bootshäusern gewährleistet ist. Weiter ist der Zonenplan nun auf die weiteren laufenden Nutzungsplanungen abgestimmt.

«Chüelochtobel» bleibt aussen vor

Da der Kanton Schwyz aktuell im Bereich «Chüelochtobel» eine separate Nutzungsplanung erarbeitet, wurde der entsprechende Perimeter aus dem Zonenplan Landschaft ausgeklammert und ist nur noch als orientierenden Inhalt dargestellt.

Die Unterlagen liegen vom 9. Mai bis 10. Juni während der Öffnungszeiten im Rathaus 2 beim Bauamt im dritten Stock auf. Sie sind auch auf online abrufbar.

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