Die Könizer Schulen werden zum Schutze der Schüler auf repetitive Corona-Tests umstellen.
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PCR-Speicheltest an einer Schule. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Die GSI hat für die Durchführung von regelmässigen Tests einen Vertrag mit einem entsprechenden Leistungserbringer unterzeichnet. Die Könizer Schulen werden zum Schutze der Schüler auf repetitive Corona-Tests umstellen.

Sie machen damit von den Massentests Gebrauch, die sie gemäss dem Entscheid der kantonalen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) selbständig durchführen können.

Zusammenarbeit mit «Together we Test» (TwT)

Die Könizer Schulen werden sich an den regelmässigen Corona-Tests beteiligen, die der Kanton in Zusammenarbeit mit «Together we Test» (TwT) anbietet.

Das hat Hans-Peter Kohler, der Vorsteher Direktion Bildung und Soziales, entschieden – in Absprache mit Abteilungsleiter Markus Willi und dem Vorsitz der Schulleiterkonferenz.

Die regelmässige Durchführung der Tests, zweimal pro Woche, wird so rasch als möglich umgesetzt. Für die reibungslose Umsetzung der Massentests braucht es einen Vorlauf von mindestens einer Woche. Die Kosten tragen Bund und Kanton.

Entweder Massen- oder Ausbruchstests

Schulen, die an den regelmässigen Tests teilnehmen, können sich nicht gleichzeitig am Ausbruchstesten des Kantons beteiligen. Die repetitiven Tests sind nicht mehr freiwillig, sondern für die Schüler, die Lehrer und das Schulpersonal obligatorisch.

Dies im Gegensatz zu den Massentests im letzten Jahr. Von allen Speichelproben werden nach dem Pooling Teilmengen zurückbehalten. So können die Tests bei einem positiven Poolergebnis direkt einzeln ausgewertet werden.

Das bedeutet, dass die Schulen jede einzelne und jeden einzelnen der knapp 5 000 Schüler von Köniz und alle Mitarbeitenden auf der Anmeldeplattform von TwT erfassen müssen.

Der Kanton wird die Covid-19-Verordnung so bald als möglich anpassen, um das Obligatorium beim repetitiven Testen zu verankern. Die bisher gültigen Quarantäneregeln gelten weiterhin: Die Schulleitungen melden alle positiven Fälle dem Kanton. Ab vier positiven Fällen in einer Klasse wird eine Quarantäne angeordnet.

Schutzmassnahmen weiterhin einhalten

Hans-Peter Kohler kann den Entscheid der GSI fürs erneute Durchführen von Massentests teilweise nachvollziehen, gibt aber zu bedenken, dass die Tests bei Personen ohne Symptome nur bedingt aussagekräftig sind: «Ein negativer Test kann 12 Stunden später positiv sein.

Die regelmässigen Tests dürfen nicht dazu führen, dass sich die Eltern, die Schüler und die Lehrpersonen in falscher Sicherheit wiegen.»

Es sei wichtig, dass die übrigen Schutzmassnahmen in den Schulen wie regelmässiges Lüften, Maskentragen und die Hygienemassnahmen weiterhin eingehalten werden. Unbedingt, immer und konsequent.

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