Regelmässige Corona-Tests an den Könizer Schulen

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Wie Köniz berichtet, wollen die Schulen zum Schutze der Schüler sowie des Schulpersonals auf repetitive Corona-Tests umstellen.

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Eine Frau lässt sich auf das Coronavirus testen. - Keystone

Die Könizer Schulen werden zum Schutze der Schüler sowie des Schulpersonals auf repetitive Corona-Tests umstellen. Sie machen damit von den Massentests Gebrauch, die sie gemäss dem Entscheid der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) vom 5. Januar 2022 selbständig durchführen können.

Der Kanton hat für die Durchführung von regelmässigen Tests einen Vertrag mit dem Leistungserbringer «Together we Test» unterzeichnet.

Anmeldefenster von «Together we Test»

Mit Öffnung des Anmeldefensters von «Together we Test» am Montag, 10. Januar 2022, werden sich die einzelnen Schulstandorte für die repetitiven Tests anmelden. Die regelmässige Durchführung der Tests, zweimal pro Woche, wird danach raschmöglichst umgesetzt. An welchen Tagen dies sein wird, ist aktuell noch nicht geklärt.

Für die Organisation eines reibungslosen und sicheren Ablaufs benötigen die Schulen eine Vorbereitungszeit von mindestens einer Woche. Bis zum Start der Massentests gilt das Regime des Ausbruchstestens.

Die repetitiven Tests sind für die Schüler (Kindergarten bis 9. Klasse) und Lehrer sowie für sämtliches Schulpersonal obligatorisch. Dies im Gegensatz zu den Massentests im letzten Jahr. Die 1Covid-19-Verordnung des Kantons Bern wird aktuell entsprechend angepasst, sodass das Test-Obligatorium auf einer gesetzlichen Grundlage basiert.

Neu wird beim Massentesten mit Rückstellproben gearbeitet. Von allen Speichelproben werden nach dem Pooling Teilmengen zurückbehalten, sodass bei einem positiven Poolergebnis eine nachgelagerte Einzelauswertung pro Person möglich ist. Damit entfällt die Nachtestung vor Ort und allfällig positiv getestete Personen erhalten ihr Resultat direkt vom Labor.

Quarantäneregeln gelten weiterhin

Die bisher gültigen Quarantäneregeln gelten weiterhin, unabhängig von der Testmethode: Die Schulleitungen melden alle positiven Fälle dem Kanton. Ab vier positiven Fällen in einer Klasse wird eine Quarantäne angeordnet.

Der Kantonsärztliche Dienst formalisiert diese Anordnungen und entscheidet danach fallbezogen, ob und wann Quarantänemassnahmen verschärft oder gelockert werden.

Es ist weiter sehr wichtig, dass die übrigen Schutzmassnahmen in den Schulen wie regelmässiges Lüften, Maskenpflicht und das Einhalten der Hygienemassnahmen (Abstand, Hände waschen) eingehalten werden.

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