Coronavirus-Lockerungen für die Stadt Kloten

Gemeinde Kloten
Gemeinde Kloten

Kloten,

Ab Montag, 11. Mai, lockert die Stadt Kloten einige Massnahmen.

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Die Ortseinfahrt der Stadt Kloten. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Allgemeines

Die bisherigen Abstands- und Hygienemassnahmen gelten weiterhin und überall:

- maximal 5 Kinder, welche miteinander spielen

- maximal 5 Erwachsene mit 2 Meter Abstand

- Menschenansammlungen sind verboten

- Keine Hände schütteln

- In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen

- Regelmässig Hände waschen

Schule findet statt

Ab Montag, 11. Mai, findet der Präsenzunterricht in der obligatorischen Schule wieder statt (Kindergarten, Primar- und Sekundarschule) und die Schulanlagen sind geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern werden über die Details persönlich informiert. Weitere Informationen: www.schulekloten.ch.

Die städtische Krippe ist ab 11. Mai ebenfalls wieder geöffnet. Auch hier gilt ein besonderes Schutzkonzept.

Die Schulhorte sind weiterhin für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen reserviert.

Spielplätze offen

Die Spielplätze sind ab Montag, 11. Mai, wieder offen unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygienemassnahmen. Der einzige Spielplatz, der am 11. Mai aufgrund des Umbaus noch nicht geöffnet wird, ist dieser im Stadtpark.

Er wird voraussichtlich ebenfalls im Verlauf dieses Monats geöffnet.

Stadthaus, Sicherheit, Tiefbau/Unterhalt + Forst

In erster Linie sollen die Dienstleistungen der Stadtverwaltung online erledigt werden. Der Kontakt soll telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Des Weiteren wird die vorgängige Vereinbarung persönlicher Termine für alle Dienstleistungen empfohlen.

In allen Gebäuden gilt ein Schutzkonzept wobei ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten ist, um die Bevölkerung und die Mitarbeitenden zu schützen. Im Stadthaus dürfen sich maximal 20 Kunden aufhalten. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Pflegezentrum im Spitz

Der Schutz der Bevölkerung, besonders auch von Menschen der Risikogruppe, ist zentral. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat aufgrund der aktuellen Situation entschieden, das Besuchsverbot in eine Besuchsregelung zu überführen.

Um die Abstands- und Hygienevorschriften strikt einzuhalten, sind speziell gekennzeichnete Besucherzonen resp. –räume zur Verfügung zu stellen. Das Pflegezentrum im Spitz hat an allen Standorten die Anforderungen umgesetzt. Ab dem 7. Mai 2020 können Angehörige nach telefonischer Voranmeldung einen 20-minütigen Besuchstermin vereinbaren.

Das Restaurant im Pflegezentrum im Spitz bleibt nach wie vor geschlossen.

Bibliothek

Die Bibliothek ist ab dem 11. Mai wieder geöffnet.

Hallenbad

Das Hallenbad ist für den Individualsport tagsüber geöffnet. Am Abend dürfen die Vereine das Hallenbad benutzen.

Es dürfen maximal 20 Personen im Hallenbad gleichzeitig Sport treiben. Ruheräume, Liegeflächen und die Sprungbrettanlage bleiben geschlossen. Weitere Infos: www.schluefweg.ch.

Freibad

Das Freibad befindet sich nach wie vor in der Winterpause.

Massagen / Sauna

Massagen werden ab 11. Mai wieder angeboten und können an der Badkasse gebucht werden. Die Sauna bleibt bis auf Weiteres geschlossen.

Sporthalle Ruebisbach / Fussballanalge Stighag / Beachcity

Vereine und Gruppen, die ein bestätigtes Gesuch für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes haben, dürfen den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen.

Schulsporthallen

Die Schulsporthallen stehen von 18 bis 22 Uhr für die Vereine zur Verfügung.

Minigolfanlage

Die Minigolfanlage bleibt bis auf Weiteres geschlossen.

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