Wie in Österreich: Gibt es auch in der Schweiz Guetzli-Schwarzmarkt?
In Österreich gibt es einen Schwarzmarkt mit privaten Weihnachtsguetzli. Auch Schweizer Hobbybäcker machen damit Kasse. Drohen jetzt ebenfalls Anzeigen?

Das Wichtigste in Kürze
- Österreich jagt illegale Weihnachtsguetzli-Bäcker.
- Auch private Hobbybäcker verkaufen ihre Weihnachtsguetzli online.
- Nau.ch fragt bei den Behörden nach.
Adventszeit ist Weihnachtsguetzli-Zeit. Für 66 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer gehört das Guetzli backen und dekorieren zu den Weihnachtsritualen unbedingt dazu. Das zeigt eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Intervista aus dem Jahr 2024.
Auch unsere Freundinnen und Freunde im Nachbarland Österreich backen mit. Doch nicht nur für den Eigenbedarf. Einige wittern das grosse Geschäft und stellen ihre Kreationen für Spottpreise ins Netz.
Doch: In Österreich ist der gewerbliche Verkauf von selbstgebackenen Weihnachtsguetzli illegal. Grund dafür sind strenge Hygieneauflagen.
2024 gab es etwa 150 Kontrollen in Bezug auf private Weihnachtsguetzli-Verkäufe im Internet. Insgesamt kam es laut dem ORF zu 25 Anzeigen – Behörden sprechen von einem regelrechten Schwarzmarkt!
Inserate auf Facebook und Tutti versprechen «Guetzli mit Liebe hergestellt»
Nau.ch-Recherchen zeigen: Auch in der Schweiz verticken private Hobbybäcker ihre Mailänderli, Spitzbuben und Co.
Auf Facebook verkauft eine Frau gemischte Säckli à 400 Gramm für 24 Franken. Und dafür hat sie sich ordentlich ins Zeug gelegt: «Circa 21 Sorten, alles selbstgemachte Teige», schreibt sie im Inserat stolz.
Günstiger geht es auf Tutti. Dort gibt es 250 Gramm «homemade Weihnachtsguetzli» für gerade einmal 5 Franken.
«Frisch gebacken, ohne Konservierungsmittel, mit Liebe und Leidenschaft hergestellt», verspricht die Hobbybäckerin.
Drohen auch hierzulande Konsequenzen wie bei den Ösis?
Ein generelles Guetzli-Verkauf-Verbot für Private gibt es in der Schweiz zwar nicht. Es kommt allerdings darauf an ...
Grundsätzlich muss man laut dem Lebensmittelgesetz jede Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und Abgabe von Lebensmitteln beim Kanton anmelden. Damit müssen sämtliche Hygienevorschriften, Kennzeichnungs- und Informationspflichten eingehalten werden.
Zudem muss eine Geschäftsadresse in der Schweiz hinterlegt werden. Irreführende Angaben in Aufmachung, Kennzeichnung und Werbung sind verboten.
Schweizer Lebensmittelgesetz kennt Ausnahme
Allerdings sieht das Gesetz eine Ausnahme der Meldepflicht für die «gelegentliche Abgabe im kleinen Rahmen» vor.
Das heisst: Wenn Kinder ihre Guetzli an einem Schulfest verkaufen oder Vereine ihre an Dorf-Weihnachtsmärkten, ist nichts zu befürchten.
Anders sieht es aus, wenn man an einem mehrtägigen Weihnachtsmarkt mit einem festen Guetzli-Stand präsent ist. Den muss man dem Kanton melden.
Für die Abgabe im privaten Rahmen gilt das Lebensmittelgesetz nicht, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit BLV bei Nau.ch sagt. «Zum Beispiel, wenn eine Person ihre Mitarbeitenden Weihnachtsguetzli anbietet oder im familiären Umfeld.»
Heisst also: Die Guetzli-Inserate auf Facebook und Tutti sind eigentlich nicht rechtens. Die Kantone, die für die Kontrollen zuständig sind, geben jedoch Entwarnung: Österreichische Zustände gibt es hier nicht.
Guetzli-Kontrolle nicht «im Fokus» der Behörden
Alda Breitenmoser, Präsidentin beim Verband der Kantonschemiker, beruhigt auf Anfrage von Nau.ch: «Aufgrund unserer Kontrollen haben wir keine Hinweise auf einen bestehenden ‹Schwarzmarkt› für Weihnachtsguetzli.»
Sie erklärt: «Unsere Kontrollen erfolgen sogenannt risikobasiert. Das heisst konkret, wir untersuchen Lebensmittel, von welchen bekannt ist, dass sie gesundheitsgefährdend oder hygienisch mangelhaft sein können, häufiger.»
Und: «Die Kontrolle selbstgemachter Weihnachtsguetzli stehen dabei nicht im Fokus.»



















