Beatenberg informiert über die neuen Corona-Massnahmen
Seit 13. September 2021 ist das Covid-Zertifikat für alle Personen ab 16 Jahren vorzuweisen.

Wie die Gemeinde Beatenberg berichtet, gibt es seit dem 13. September 2021 neue Schutzkonzepte, die auch in der Gemeinde umgesetzt werden müssen. Das Panorama Hallenbad ist mit Schutzkonzept seit 10. Juni 2021 wiedereröffnet. Seit 13. September 2021 ist das Covid-Zertifikat (ab 16 Jahren) vorzuweisen.
Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage wurde die Zertifikatspflicht ab 16 Jahren auf weitere Bereiche, wie dem Kongress-Saal, ausgeweitet. Zudem gilt für Veranstaltungen im Innenbereich (Konzerte, Vereinsanlässe, Privatanlässe wie Hochzeiten ausserhalb von Privaträumen) die Zertifikatspflicht.
Diese Ausnahmen gelten
Ausgenommen sind Veranstaltungen unter 30 Personen, bei denen sich die teilnehmenden Personen alle kennen und die in abgetrennten Räumlichkeiten in beständigen Gruppen durchgeführt werden (zum Beispiel Musikproben). Die Hygiene- und Verhaltensregeln (zum Beispiel Maskentragpflicht, Abstand von 1.5 Meter etc.) gelten aber nach wie vor für Veranstaltungen unter 30 Personen.
Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind zudem religiöse Veranstaltungen, Treffen etablierter Selbsthilfegruppen und Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung mit unter 50 Personen; für diese Anlässe gilt u.a. Maskenpflicht im Innern mit Kontaktdatenerhebung.
Im Weiteren sind Gemeindeversammlungen oder Versammlungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften von der Zertifikatspflicht ausgenommen. Für sämtliche Veranstaltungen im Kongress-Saal muss ein Schutzkonzept des jeweiligen Veranstalters vorliegen.
Das gilt für die Turnhalle
Grundsätzlich gilt für die Benützung der Turnhalle die Zertifikatspflicht ab 16 Jahren. Ausgenommen sind Trainings unter 30 Personen, bei denen sich die teilnehmenden Personen alle kennen und die in abgetrennten Räumlichkeiten in beständigen Gruppen durchgeführt werden (zum Beispiel Sporttrainings).
Aufgrund der sich rasch wandelnden Massnahmen bzw. Regeln gegen die Covid-19-Pandemie müssen Gesuche für die Benützung des Kongress-Saals oder der Turnhalle vorgängig individuell abgeklärt werden.