Auswirkungen Coronavirus auf Anlässe in der Gemeinde Huttwil
Der Beschluss des Bundesrates, Anlässe von über 1'000 Besuchern mit sofortiger Wirkung zu verbieten, hat auch Auswirkungen auf Anlässe in Huttwil.

Nach dem Entscheid des Bundesrates, dass Grossanlässe von 1'000 oder mehr Teilnehmenden abzusagen sind, wurden die Konsequenzen auf geplante Anlässe in Huttwil geprüft. Die vom Bundesrat beschlossene Massnahme gilt mindestens bis zum 15. März 2020.
Inzwischen konnten auch die Zuständigkeiten geklärt werden. Der Kanton hat beschlossen, auf Kantonsebene das Kantonale Führungsorgan (KFO) für die Koordination von Massnahmen einzusetzen.
Für Veranstaltungen von weniger als 1'000 Teilnehmenden müsse mit den kantonalen Behörden eine Risikoabwägung vorgenommen werden. Bis die kantonalen Stellen jedoch die Arbeit aufnehmen können, sind die Gemeinden für diese Risikobeurteilung zuständig.
Alle Anlässe rund um die Huttwilerfasnacht werden abgesagt
Der Umzug der Huttwilerfasnacht vom Samstag, 7. März 2020 unterliegt dem Beschluss des Bundesrates und muss somit abgesagt werden. Mit dem Verantwortlichen der Fasnachtsvereinigung wurde zudem geklärt, welche Konsequenzen die Absage des Umzugs auf die übrigen Veranstaltungen rund um die Fasnacht hat.
Auch wenn die Durchführung des Schnitzelbankabends in den Restaurants vorerst hätte bewilligt werden können, kamen die Fasnachtsvereinigung und die Gemeindebehörden überein, aus Sicherheitsgründen sämtliche geplanten Anlässe im Zusammenhang mit der Fasnacht 2020 abzusagen. In die Überlegungen für diesen Entscheid wurde auch einbezogen, dass die Durchführung aufgrund von übergeordneten Massnahmen zu einem späteren Zeitpunkt hätte abgesagt werden müssen.
Der nun vorliegende Entscheid schafft für alle Seiten rechtzeitig Klarheit.
Anlässe im Campus Perspektiven
Mit der Geschäftsleitung des Campus Perspektiven wurde geklärt, welche Konsequenzen der Bundesratsbeschluss auf geplante Anlässe im Campus Perspektiven hat. Gemäss Auskunft von Lukas Zürcher sind während der vom Bundesrat festgelegten Frist bis 15. März 2020 keine Anlässe geplant, welche eine Ansammlung von über 1'000 Personen erwarten lässt.
Wird die Frist verlängert, ist die Situation zusammen mit den kantonalen Stellen neu zu beurteilen.
Kanton richtet Hotline ein
Gemäss Mitteilung des Kantons ist seit heute Nachmittag die Hotline für Fragen bezüglich die Erlaubnis von Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen im Kanton Bern in Betrieb. Die Nummer lautet: +0800 634 634.soll noch vor dem Wochenende eine Hotline eingerichtet werden.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Risikoabschätzung für Anlässe von unter 1'000 Personen mit der zuständigen kantonalen Stelle zu beurteilen. Für medizinische Auskünfte steht die Hotline des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Verfügung: Telefonnummer: +41 58 463 00 00.