Berner Regierung schwächt Energiegesetz nach Gemeindeprotest ab
Die Berner Gemeinden wollen sich vom Kanton nicht vorschreiben lassen, dass bei Neubauten oder Gesamtrenovationen kommunaler Gebäude künftig der Minergie-P-Standard gilt. Deshalb hat die Kantonsregierung die Revision des bernischen Energiegesetzes nach der Vernehmlassung leicht abgeschwächt.

Wie die Kantonsregierung am Freitag mitteilte, hat sie das überarbeitete Gesetz zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Im Gesetzesentwurf hat der Regierungsrat einen Passus gestrichen, der lautete: «Für neue kommunale Gebäude oder bei Gesamtrenovationen werden die Minimalanforderungen an die Energienutzung erhöht».
Beim Kanton Bern gilt bereits, dass er gewisse Neubauten gesetzlich vorgeschrieben mindestens im Minergie-P-Standard erstellen muss. Diese Anforderungen sollten neu auch für kommunale Gebäude gelten.
Der kantonale Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektor Christoph Ammann sagte dazu auf Anfrage, der Verband Bernischer Gemeinden (VBG) sowie einzelne Gemeinden hätten diesen Passus zu zusätzlichen Anforderungen an die Gemeinden als Eingriff in die Gemeindeautonomie kritisiert. Die Kantonsregierung wolle keinen Konflikt mit den Gemeinden und komme ihnen deshalb entgegen.
Zahlreiche Gemeinden erfüllten aber freiwillig, von sich aus, eine Vorbildfunktion im Energiebereich, so Ammann. Das Kantonsparlament wird das teilrevidierte Gesetz in der Herbst- und Wintersession behandeln. Insgesamt kam der Entwurf in der Vernehmlassung gut an.
Eine weitere Anpassung nahm die Kantonsregierung bei den Grundsätzen für die Nutzung von Solarenergie vor. Im Entwurf stand, dass bei neuen Gebäuden die gesamte geeignete Dachfläche grundsätzlich mit Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie auszurüsten ist.
Dieser Passus wird nun mit der Angabe ergänzt, dass Solaranlagen nur bei gut geeigneten Dachflächen anzubringen sind und nur soweit, wie dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Dazu sagt Regierungsrat Ammann, es gebe effektiv Gebäude, welche sich für die Installation von Solaranlagen weniger gut eigneten, beispielsweise schwer zugängliche Altstadthäuser. Die Anpassung am Gesetz sei als Ausnahmeregelung zu betrachten. Ammann findet nicht, dass das revidierte Gesetz durch diese beiden Änderungen verwässert worden ist.
Erst 2019 hatte das Bernervolk eine Revision des kantonalen Energiegesetzes abgelehnt. Weil eine Nach-Abstimmungsanalyse ergab, dass sich 70 Prozent der Stimmberechtigten durchaus gesetzliche Änderungen wünschen, erarbeitete die Kantonsregierung eine neue Vorlage. Darin wird nun auf ein Verbot von Ölheizungen verzichtet.
Hauptziel der Revision ist, dass sich im Kanton Bern der CO2-Ausstoss verringert und sich die Nutzung erneuerbarer Energien erhöht.
Laut Regierungsrat Ammann hätte ein Nein des Schweizervolks zum CO2-Gesetz im Juni an der Urne keine direkten Folgen auf das bernische Energiegesetz. Dieses bliebe anwendbar, wenn ihm der Grosse Rat zustimmt. Ein Nein hätte aber laut dem kantonalen Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektor Auswirkungen auf kantonale Förderprogramme: Es stünden weniger Mittel zur Verfügung.