Bundesgericht

Bundesgericht stoppt «Not Milk»-Verpackung für Hafermilch

Keystone-SDA
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Lausanne,

«Shhh... this is not milk» – dieser Spruch könnte Konsumenten irreführen, sagt das Bundesgericht. Hersteller Danone muss seinen Haferdrink neu verpacken.

hafermilch
Das Bundesgericht musste sich mit der Frage der Verpackung von Hafermilch befassen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflanzliche Milchalternativen dürfen in der Schweiz nicht «Milch» genannt werden.
  • Danones «not milk»-Verpackung könne Konsumierende irreführen und ist deswegen verboten.
  • Danone Schweiz muss die Produktkennzeichnung laut Bundesgericht nun anpassen.

Eine vegane Alternative zu Milch darf den Begriff «Milch» nicht verwenden. Auch wenn vorher ein «nicht» steht.

Das Bundesgericht hat in öffentlicher Beratung eine Beschwerde von Danone mit vier zu einer Stimme abgewiesen. Das Unternehmen hatte ein Produkt mit der Aufschrift «not milk», also «keine Milch», vermarktet.

Nach Schweizer Recht ist Milch laut dem Gericht wie folgt definiert: «Das durch Melken gewonnene Erzeugnis aus der Eutersekretion von Tieren der Gattung der Säugetiere». Diese Bezeichnung ist geschützt und darf nicht für pflanzliche Alternativen verwendet werden.

haferdrink
Haferdrink ja, Hafermilch nein: Pflanzliche Alternativprodukte dürfen nicht als «Milch» bezeichnet werden. (Symbolbild) - keystone

Zudem sei die Aufmachung der Hafergetränke-Packung geeignet, Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre zu führen.

Die von Danone Schweiz vertriebene Verpackung trug die Aufschrift «Shhh... this is not milk» («Psst ... das ist keine Milch»), wobei ein weisser Tropfen den Buchstaben «i» in «Milk» ersetzte.

Schon 2022 verboten

Das Zürcher Kantonslabor hatte den Verkauf des Produkts bereits im März 2022 untersagt. Es verstosse gegen die Bestimmungen des Lebensmittelrechts.

Dieser Entscheid wurde vom Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt, worauf Danone den Fall an das Bundesgericht weiterzog.

Findest du es richtig, dass pflanzliche Milch-Alternativen nicht «Milch» genannt werden dürfen?

Die Lausanner Richter wiesen die Beschwerde nun ab. Gemäss Lebensmittelgesetz dürfen Präsentation und Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht irreführend sein, insbesondere hinsichtlich Herstellung, Zusammensetzung und Art des Produkts.

Diesen Entscheid werde Danone Schweiz umsetzen und die entsprechenden Anpassungen vornehmen, teilte ein Sprecher am Freitag mit.

Kommentare

User #3859 (nicht angemeldet)

In Kinder Schokolade sind gar keine Kinder drin!! - Skandal!!!! 🤭

User #2205 (nicht angemeldet)

Alles nur boomer hier. Verzweifelt wird hier versuch die vegialternativen zu verhindert, so peinlich!

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