Nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf Italien Immobilienvermittler wie Airbnb dazu verpflichten, einen Teil der Miete einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Blick auf das antike Forum in Rom
Blick auf das antike Forum in Rom - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Generalanwalt am EuGH kein Verstoss gegen freien Dienstleistungsverkehr.

Dies verstosse nicht gegen den freien Dienstleistungsverkehr, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar in seinem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Gutachten. Italien erhebt seit 2017 eine Steuer auf die nicht gewerbliche Kurzzeitvermietung von Wohnungen. (Az. C-83/21)

Plattformen, die solche Wohnungen vermitteln, müssen 21 Prozent vom Mietzins einbehalten und abführen. Dagegen klagte Airbnb vor den italienischen Gerichten. Der Staatsrat bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Die Richterinnen und Richter am EUGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Urteilstermin wurde noch nicht angekündigt.

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