Airbnb

Gutachten: Airbnb darf zu Einbehalten von Teil der Miete für Steuer verpflichtet werden

AFP
AFP

Luxemburg,

Nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf Italien Immobilienvermittler wie Airbnb dazu verpflichten, einen Teil der Miete einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Blick auf das antike Forum in Rom
Blick auf das antike Forum in Rom - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Generalanwalt am EuGH kein Verstoss gegen freien Dienstleistungsverkehr.

Dies verstosse nicht gegen den freien Dienstleistungsverkehr, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar in seinem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Gutachten. Italien erhebt seit 2017 eine Steuer auf die nicht gewerbliche Kurzzeitvermietung von Wohnungen. (Az. C-83/21)

Plattformen, die solche Wohnungen vermitteln, müssen 21 Prozent vom Mietzins einbehalten und abführen. Dagegen klagte Airbnb vor den italienischen Gerichten. Der Staatsrat bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Die Richterinnen und Richter am EUGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Urteilstermin wurde noch nicht angekündigt.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

ferien
178 Interaktionen
Gratis-Ferien?
Steve Witkoff
18 Interaktionen
Überfordert

MEHR IN NEWS

iaa
Grossaufgebot
Kollbrunn
Guttannen BE
Autobrand A5
1 Interaktionen
Kanton Solothurn
Unfall Heiden
Zwei Verletzte

MEHR AIRBNB

2 Interaktionen
Meeresblick?
Schlüsselboxen für Airbnb-Gäste
14 Interaktionen
Wohnungsnot
Donald Trump
5 Interaktionen
Onlineauftritte

MEHR AUS LUXEMBURG

Inflation
1 Interaktionen
Anstieg
embraer e195 e2 luxair
Neue Maschinen
Zölle
10 Interaktionen
Aussenhandel