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Berner Gemeinderat sieht keinen Grund für Ausweitung der Lex Airbnb

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Abseits der Altstadt sieht der Berner Gemeinderat keinen Bedarf für eine weitergehende Regulierung von Airbnbs. Das geht aus seiner Antwort auf eine Interpellation hervor, die eine geplante Kurzzeitvermietung in der Länggasse kritisiert.

Abseits der Altstadt braucht es keine zusätzliche Airbnb-Regulierung, findet der Berner Gemeinderat. (Archivbild)
Abseits der Altstadt braucht es keine zusätzliche Airbnb-Regulierung, findet der Berner Gemeinderat. (Archivbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Appartements zur kurzfristigen Vermietung entstünden inmitten eines Wohnungsmangels und an bester Lage, machten Mitglieder der SP in ihrem Vorstoss geltend. Wichtiger Wohnraum gehe dadurch verloren. Die örtliche Quartierkommission hatte erfolglos Einsprache gegen das 16-Wohnungen-Vorhaben am Seidenweg ergriffen.

Die Stadtregierung hingegen sieht einzig in der Altstadt Handlungsbedarf, wie sie in ihrer Antwort schrieb. Dort lag der Anteil der ausgeschriebenen Airbnb-Angebote im Verhältnis zum Wohnungsbestand deutlich höher als in der restlichen Stadt: Auf 1000 Wohnungen kamen gemäss einer Auswertung vom vergangenen Juni 26 aktive Airbnbs. An zweiter Stelle lag der Stadtteil Mattenhof-Weissenbühl mit deren 7,4.

Weiter erwiderte die Stadtregierung, dass sie gut aufgestellt sei, wenn es um den Schutz von bestehendem Wohnraum gehe. Bei neuen Airbnb-Angeboten habe sie allerdings begrenzten Spielraum. In der Regel sei keine Bewilligung nötig, wenn eine bestehende Wohnung zur Kurzzeitvermietung umfunktioniert werde.

Einzige Ausnahme diesbezüglich bildet die Altstadt: Dort muss die Bauherrschaft bei neuen Baugesuchen auf Verlangen aufzeigen, dass der betroffene Wohnraum nicht kurzzeitig vermietet wird.

Dies ist eine der Konsequenzen der «Lex Airbnb», der die Berner Stimmberechtigten im Jahr 2022 mit mehr als 80 Prozent zugestimmt hatten. Die Vorlage hatte zum Ziel, die gewerbsmässige Vermietung von bestimmten Zweitwohnungen in der Altstadt einzuschränken: Die Wohnungen dürfen maximal 90 Nächte pro Jahr als Airbnb vermietet werden.

Die entsprechende Gesetzesänderung ist allerdings wegen einer Kollektivbeschwerde – unter anderem vom Hauseigentümerverband – juristisch blockiert. Sie wird laut dem Gemeinderat als nächstes vom Verwaltungsgericht behandelt. Dennoch zeige die Änderung «Vorwirkung», schrieb die Regierung. In Zwischenzeit werden laut dem städtischen Informationsdienst keine Baugesuche behandelt, die gegen die neuen Regeln verstossen.

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