Gesetz

Gesetz zum Abkommen über ein einheitliches Patentgericht in der EU nichtig

AFP
AFP

Deutschland,

Die Pläne für ein EU-Einheitspatent haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Rückschlag erlitten.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verfassungsgericht: Bundestag hätte mit Zweidrittelmehrheit entscheiden müssen.

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe erklärte mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss ein dafür notwendiges Gesetz zur Einführung eines Patentgerichts für nichtig. Der Zweite Senat des Gerichts begründete dies damit, dass das Gesetz nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen worden sei. Die Entscheidung fiel aber mit fünf zu drei Stimmen im Senat knapp aus. (Az. 2 BvR 739/17)

Das Patentgericht ist zentraler Bestandteil zur bereits 2013 beschlossenen Einführung eines EU-Patents im Grossteil der Mitgliedstaaten. Unternehmen müssen damit den Schutz für ihre Produkte oder Erfindungen nicht mehr einzeln in jedem Mitgliedstaat beantragen. Das Einheitspatent kann allerdings erst in Kraft treten, wenn es auch ein Europäisches Patentgericht gibt.

Das erforderliche Zustimmungsgesetz nahm der Bundestag zwar einstimmig an, allerdings waren laut Verfassungsgericht nur etwa 35 Abgeordnete anwesend. Nach Ansicht der Mehrheit der Richter des Zweiten Senats bewirkt das Gesetz aber eine Verfassungsänderung, die allerdings nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde.

Die Bürger hätten zur Sicherung ihrer demokratischen Einflussmöglichkeiten im Prozess der europäischen Integration ein Recht darauf, dass eine Übertragung von Hoheitsrechten nur in der vom Grundgesetz vorgesehenen Form erfolge, erklärten die Karlsruher Richter. Ein unter Verstoss hiergegen ergangenes Zustimmungsgesetz zu einem völkerrechtlichen Vertrag könne eine EU-Einrichtung nicht demokratisch legitimieren.

Drei Richter in dem achtköpfigen Senat folgten dieser Auffassung nicht. Damit fiel die Entscheidung äusserst knapp: Bei einem Patt von vier zu vier Stimmen wäre die Verfassungsbeschwerde erfolglos gewesen.

Die drei Verfassungsrichter, die eine abweichende Meinung vertraten, kritisierten die Festlegung auf rein formelle Voraussetzungen. Die Notwendigkeit einer verfassungsändernden Mehrheit werde faktisch zur Regel nicht nur bei Hohheitsübertragungen auf die EU, sondern auch bei Einrichtungen, die durch einen Völkervertrag begründet werden. Die breite Eröffnung des Zugangs zum Bundesverfassungsgericht bei Kompetenzübertragungen könnte «weitere Integrationsschritte, wenn nicht verhindern, so doch erheblich verzögern».

Kommentare

Weiterlesen

Bus Zollikon Ampel
28 Interaktionen
«Sass am Fenster»
Tracy Jans Beat Jans
26 Interaktionen
Trump-Gegnerin

MEHR IN NEWS

Solaranlage Tschingel
Schattenhalb BE
Velo
Hemishofen SH
iran china
1 Interaktionen
Kritik

MEHR GESETZ

2 Interaktionen
Chur
Staatsbürgerschaft
5 Interaktionen
Doppelstaatsbürger
Ständerat Bern
1 Interaktionen
Gesetz
Stalking
Stalking-Gesetz

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Florian Wirtz
Enthüllt!
merz
15 Interaktionen
Warnung
Masarova
4 Interaktionen
Platz rutschig