Gesetz

Tauziehen um Straftatbestand gegen Stalking geht weiter

Keystone-SDA
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Bern,

Der National- und Ständerat ringen um die Ausgestaltung des neuen Straftatbestandes gegen Stalking.

Stalking
Der Nationalrat und der Ständerat arbeiten weiterhin daran, die Details des neuen Gesetzes gegen Stalking festzulegen. (Symbolbild) - dpa

Der Nationalrat und Ständerat ringen weiter um die genaue Ausgestaltung des neuen Straftatbestandes gegen Stalking. Die grosse Kammer will weiterhin, dass Nachstellungen in Paarbeziehungen von Amtes wegen verfolgt werden.

Äusserst knapp mit 90 zu 89 Stimmen bei fünf Enthaltungen beharrte der Nationalrat in der dritten Beratungsrunde am Dienstag auf seiner Position. Er folgte damit dem Antrag der Mehrheit seiner Rechtskommission. Nun muss sich der Ständerat ein weiteres Mal mit der Sache befassen.

Die Schaffung des Straftatbestands an und für sich stand am Dienstag nicht mehr zur Debatte. Beide Räte hatten dem Vorhaben bereits im vergangenen Jahr zugestimmt.

Gemäss Gesetzestext soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft werden, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken.

Kritik an Offizialdelikt

Der Nachweis, dass beim Opfer diese Wirkung tatsächlich erzielt wird, ist für eine Bestrafung nicht vonnöten.

Beat Flach (GLP/AG) wollte, dass sich der Rat dem Ständerat anschliesst. Er wandte namens einer Kommissionsminderheit vergebens ein, eine Ausgestaltung des Straftatbestands als Offizialdelikt sei auch im Ausnahmefall problematisch. Denn ein Verfahren führe auch dazu, dass sich Opfer und Täter wieder begegnen müssten. Dies könne belastend sein.

Unterstützung erhielt Flach von einer Mehrheit der Mitte-Fraktion. Der Ständerat werde in der Sache kaum einlenken, sagte Maya Bally (Mitte/AG).

«Es sollte nicht möglich sein, dass unabhängig vom Willen des Opfers ein Strafverfahren in Gang gesetzt werden kann», sagte auch Justizminister Beat Jans. Ohnehin seien die Behörden für eine erfolgreiche Strafverfolgung auf die Kooperation der Opfer angewiesen.

Argumente für Amtes wegen

Jessica Jaccoud (SP/VD) verwies dagegen darauf, dass bei Körperverletzungen und Drohungen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt die selbe Regelung gelte, wie sie der Nationalrat beim Stalking wolle.

Auch Raphaël Mahaim (Grüne/VD) kritisierte aus dem gleichen Grund die Lösung des Ständerats als inkonsequent.

Auch Patricia von Falkenstein (LDP/BS) sagte namens der freisinnigen Fraktion, viele Opfer schafften es wegen des auf ihnen lastenden Drucks nicht, selbst Anzeige zu erstatten. Eine Verfolgung von Amtes wegen mache klar, dass es sich bei Stalking um Gewalt handle.

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