Finanzen und Vorsorge sind bedeutende Teile des Sozialsystems der Schweiz. Hier erhalten Sie einen Überblick über das sogenannte Drei-Säulen-Prinzip.
Finanzen Vorsorge
Die Vorsorge in der Schweiz basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. - Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip.
  • AHV, berufliche Vorsorge und private Vorsorge ergänzen sich.
  • Hier erhalten Sie die wichtigsten News zum Thema.
Ad

Wenn im Alter das Erwerbseinkommen und damit wichtige Finanzen wegfallen, kommt die Vorsorge zum Einsatz. Sie sorgt dafür, dass wir unser Leben ohne existenzielle Not weiterführen können. Auch wenn wir nicht mehr arbeiten.

Die Schweizer Altersvorsorge besteht aus drei Säulen, die sich gegenseitig ergänzen. Sie alle haben unterschiedliche Aufgaben und dienen dazu, dass wir unser Leben im Bezug auf die Finanzen unabhängig führen können.

Finanzen gestützt durch drei Säulen

Damit es nicht zur Altersarmut kommt, haben wirtschaftlich entwickelte Länder Vorsorgesysteme geschaffen. In der Schweiz existiert das System laut Bund seit 1947. Ab 1948 wurden die ersten Alters- und Hinterlassenenrenten ausbezahlt.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erklärt in einer Informationsbroschüre das Vorsorgesystem. Folgend wird das Schweizer Vorsorgesystem mithilfe dieser erklärt.

Zahlen Sie in die private Vorsorge ein?

Die 1. Säule: Die staatliche Vorsorge (AHV)

In der Schweiz basiert die Vorsorge aus drei Säulen: Der staatlichen Vorsorge (AHV), der beruflichen Vorsorge und der privaten Vorsorge.

In der 1. Säule, der Alters und Hinterlassenenversicherung, sind grundsätzlich alle Personen versichert, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Anspruch auf die Renten haben Frauen ab 64 und Männer ab 65.

Mit dem Geld, das die jungen, arbeitsfähigen Menschen zurzeit einzahlen, werden die laufenden Renten finanziert. Hier gilt somit das Solidaritätsprinzip zwischen den Jungen und Alten. Auch der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der AHV, hauptsächlich durch Steuern.

Das Gesetz schreibt vor, wie hoch die Beiträge und Finanzen sein müssen. Ausserdem wird dort geregelt, welche Leistungen gelten und wie diese berechnet werden.

Grundsätzlich gilt: Erwerbstätige zahlen ab Beginn des 18. Lebensjahres. Nicht Erwerbstätige ab dem 21. Lebensjahr.

Die 2. Säule: Die berufliche Vorsorge

Für die 2. Säule, die berufliche Vorsorge, schliessen sich die Angehörigen eines Betriebes zusammen und sparen gemeinsam für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit. Das Geld wird kollektiv bei der jeweiligen Pensionskasse gespart, dadurch entsteht bei der Pensionskasse ein gesammeltes Kapital.

Finanzen Vorsorge
Das Ziel der Vorsorge: Die Finanzen auch im Alter im Griff zu haben. - Pixabay

Die berufliche Vorsorge ist dann obligatorisch, wenn ein Arbeitnehmender mehr als 21'510 Franken pro Jahr verdient. Selbstständige können sich auf freiwilliger Basis einer Pensionskasse anschliessen.

Wechselt eine versicherte Person den Arbeitgeber, fliesst das Geld an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Wird ein Versicherter pensioniert, wandelt die Pensionskasse das Guthaben in Rente um.

3. Säule: Die private Vorsorge

Als Ergänzung zur AHV und beruflichen Vorsorge können Erwerbstätige freiwillig eine dritte Säule aufbauen.

Die private Vorsorge funktioniert wie eine Art Sparkasse. Der einbezahlte Betrag wird im Alter inklusive Zinsen ausbezahlt. Bis dahin bleibt das Geld blockiert.

Die maximal 6883 Franken pro Jahr können entweder auf ein Bankkonto oder aber in eine Lebensversicherungspolice einbezahlt werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

PensionskasseFrankenSteuernGesetzWohnweltAHVFinanzen