Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hebt Verbot bei Julius Bär auf
Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat das Verbot von grösseren Firmenakquisitionen formell aufgehoben. Dieses bestand seit Februar 2020.

Das Wichtigste in Kürze
- Im letzten Jahr hatte die Finma ein Verbot gegen Julius Bär verhängt.
- Jetzt wird das Verbot gegen die Privatbank wieder aufgehoben.
Im Februar 2020 hatte die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ein Verbot gegen Julius Bär verhängt. Nun ist dieses wieder aufgehoben worden. Der Entscheid beruhte auf dem Bericht der Prüfbeauftragten, die die Umsetzung der verfügten und bankeigenen Massnahmen prüft.
Die Finma hatte der Bank untersagt Zukäufe zu tätigen, welche die operationellen Risiken sowie den Komplexitätsgrad der Organisation erheblich erhöhen. Zuvor hatte die Aufsicht beim Vermögensverwalter schwere Mängel bei der Geldwäsche-Bekämpfung festgestellt.

Doch ganz aus dem Visier der Finma ist Julius Bär noch nicht. Bis zum Abschluss der vollständigen Umsetzung dieser Massnahmen werde Julius Bär genau überwacht. Dabei wird die Privatbank eng durch die eingesetzte unabhängige Prüfbeauftragte sowie durch zusätzliche Aufsichtsmassnahmen begleitet, heisst es weiter.
Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht hatte die Restriktionen verhängt, weil Julius Bär in prominente Geldwäschereifälle verwickelt war. So etwa beim Weltfussballverband FIFA oder den staatlichen venezolanischen Erdölkonzern PDVSA.
Julius Bär habe von 2009 bis Anfang 2018 bei der Prüfung «umfassend versagt», hatte die Finma den Schritt 2020 begründet.