Gericht

Ex-CS-Chef Thiam: Haushälterin kämpft erneut vor Gericht

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Zürich,

Die Ex-Haushälterin des früheren Credit-Suisse-Chefs Tidjane Thiam steht in Zürich erneut vor Gericht – ihr wird vorgeworfen, Thiam erpressen zu wollen.

ex haushälterin  Tidjane Thiam
Ex-CS-Chef Tidjane Thiam klagt gegen frühere Haushälterin wegen versuchter Erpressung. (Archivbild) - keystone

Die ehemalige Haushälterin des früheren Credit-Suisse-Chefs Tidjane Thiam steht am Mittwoch in Zürich erneut vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, Thiam erpresst haben zu wollen, so «Cash».

In erster Instanz war die 43-jährige Rumänin freigesprochen worden. Thiam akzeptierte das Urteil jedoch nicht und legte beim Zürcher Obergericht Berufung ein.

Ex-Haushälterin soll Erpressung versucht haben

Die Frau soll Thiam beim Internationalen Olympischen Komitee (IOK) und bei Gewerkschaften negativ dargestellt haben. So wollte sie angeblich eine Zahlung von 587'000 Franken erzwingen.

Credit Suisse Tidjane Thiam
Ehemalige Haushälterin des früheren CS-Chefs Tidjane Thiam (Bild) steht in Zürich vor Obergericht. (Archivbild) - keystone

Im Zentrum steht eine E-Mail, die sie am 2. März 2021 an Thiams Assistentin geschickt hatte. Darin deutete sie an, Informationen über angeblich schlechte Arbeitsbedingungen publik zu machen, sollte Thiam nicht zahlen.

Thiam ist Mitglied im IOK, was dem Vorwurf zusätzliches Gewicht verleiht, wie «Cash» weiter berichtet.

Freispruch in erster Instanz

Vor dem Bezirksgericht Meilen erklärte die Frau, sie habe nie Ferien gehabt und unter grossem Stress gearbeitet. Auslöser für das E-Mail sei ein Streit mit Thiams Partnerin gewesen.

ex Haushälterin
Vor dem Bezirksgericht Meilen wurde die Haushälterin freigesprochen, das Gericht sah keine Erpressung. (Archivbild) - keystone

Das Gericht sah im Verhalten der Haushälterin weder versuchte Nötigung noch Erpressung. Thiam hatte das IOK selbst über den Vorfall informiert und keinen Nachteil erlitten.

Die Staatsanwaltschaft akzeptierte den Freispruch und reichte keine Berufung ein. Thiam trägt daher das volle Kostenrisiko, sollte das Obergericht den Freispruch bestätigen.

Hintergrund: Zivilrechtlicher Streit

Parallel zum Strafverfahren läuft ein Zivilprozess um ausstehende Lohn- und Ferienzahlungen.

War Thiams Berufung gerechtfertigt?

Das Arbeitsgericht sprach der Haushälterin bereits mehrere Hunderttausend Franken zu, jedoch deutlich weniger als ursprünglich gefordert, wie «Inside Paradeplatz» berichtet.

Das Urteil des Zürcher Obergerichts steht noch aus.

Kommentare

007

Wer glaubt schon Thiam? Er ist der Meinung, mit seinem Geld alle kaufen zu können.

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