Credit Suisse muss 910'000 Euro an Ex-Mitarbeiterin zahlen
Die Credit Suisse ist in Paris zu einer Zahlung von 910'000 Euro an eine ehemalige Mitarbeiterin verurteilt worden – wegen Diskriminierung.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Credit Suisse muss einer Ex-Mitarbeiterin 900'000 Euro Schadenersatz zahlen.
- Dies aufgrund von Diskriminierung.
- Zuerst war die Credit Suisse zu einem Schadenersatz von 150'000 Euro verurteilt worden.
Dies befand das Berufungsgericht am Dienstag in einem Urteil, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.
Im Detail wurde die Credit Suisse zu «900'000 Euro Schadensersatz für den wirtschaftlichen Schaden aufgrund der Diskriminierung» und zu 10'000 Euro «Schadensersatz für den immateriellen Schaden» verurteilt, wie es hiess.
Die Klägerin sah sich «aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Mutterschaft und ihrer Eigenschaft als Mutter» diskriminiert.

Die Frau war 2009 von der Credit Suisse als «Vice President» in der französischen Niederlassung der Credit Suisse im Vereinigten Königreich (Grossbritannien und Nordirland) eingestellt worden. 2012 verlangte sie die Beförderung zum «Director», und 2014 gab sie ihre Schwangerschaft bekannt.
Die Bank ging nie auf ihren Antrag auf Beförderung ein. Nach mehreren Mutterschaftsurlauben unterzeichnete die Mitarbeiterin schliesslich im Juni 2016 eine einvernehmliche Kündigung.
In erster Instanz war die Credit Suisse noch zu einem Schadenersatz von 150'000 Euro verurteilt worden. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die mittlerweile von der UBS übernommene CS kann erneut Berufung vor dem Kassationsgericht einlegen.















