Der Bundesrat will die Grundzüge von Offset-Geschäften bei Rüstungsbeschaffungen rechtlich verankern und das Controlling stärken. Bis Ende Jahr soll das Verteidigungsdepartement prüfen, wie dies am besten erfolgen soll und auf dieser Basis rechtliche Grundlagen erarbeiten.
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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zu Kompensations- oder Offset-Geschäften kommt es, wenn der Bund im Ausland Rüstungsgüter bestellt.

Die ausländischen Lieferanten müssen sich in der Regel zu Kompensationsgeschäften mit der Schweizer Industrie verpflichten.

Eine Rechtsnorm, die die Voraussetzungen, die Grenzen und die Kontrolle von Offset-Geschäften regelt, gibt es in der Schweiz nicht. Der Bundesrat ist nach einer ersten Analyse des Bundesamtes für Rüstung (Armasuisse) der Ansicht, dass die Grundzüge von Offset-Geschäften rechtlich verankert werden sollen.

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) hatte in einem Bericht die Kontrolle von Offset-Geschäften bemängelt. Hauptziel dieser Geschäfte sei es, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie zu stärken. Doch die Kontrollen liessen keine Erkenntnis darüber zu, ob dieses Ziel auch erreicht werde.

Mit den Empfehlungen der GPK-S erklärte sich der Bundesrat mehrheitlich einverstanden. Seine Stellungnahme an die Kommission verabschiedete er am Mittwoch; am Montag wurde sie veröffentlicht.

Demnach will die Landesregierung das strategische Controlling sowie die Transparenz weiter verbessern. Massnahmen dazu seien bereits eingeleitet, hiess es in der Mitteilung. Etwa will der Bundesrat das Controlling besser auf die Stärkung der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis der Schweiz ausrichten.

Für mehr Transparenz soll auch eine digitale Plattform sorgen. Diese soll im kommenden Jahr in Betrieb genommen werden. Damit soll sie für Offset-Geschäfte im Zusammenhang mit der Kampfjet-Beschaffung zur Verfügung stehen. Offset-Geschäfte im Programm «Air2030» sollen über die Plattform gemeldet und kontrolliert werden können.

Der US-Hersteller Lockheed Martin muss im Zusammenhang mit den 36 Kampfjets, die der Bundesrat kaufen will, Offsetgeschäfte von rund 2,9 Milliarden Franken tätigen. Der Betrag entspricht der Höhe der Offsetverpflichtung von 60 Prozent des Vertragswerts.

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