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Brüssel zeigt EU-Ländern bei Streit um Reisegutscheine kalte Schulter

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Belgien,

Die EU-Kommission beharrt in der Corona-Krise auf den Verbraucherrechten von Urlaubern: Die Brüsseler Behörde wies am Mittwoch erneut Forderungen von Mitgliedsländern zurück, das Recht auf Rückerstattung der Kosten im Fall abgesagter Reisen aufzuweichen.

Leeres Terminal auf Bali in Indonesien Ende April
Leeres Terminal auf Bali in Indonesien Ende April - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Kommission: Anspruch auf Erstattung bei Streichungen bleibt unangetastet.

Sollten Mitgliedstaaten Unternehmen dennoch erlauben, lediglich Reisegutscheine auszustellen, droht demnach ein Vertragsverletzungsverfahren. Während Verbraucherschützer Beifall klatschten, kam von Wirtschaftsverbänden scharfe Kritik.

«Wenn der Passagier sich dafür entscheidet, muss die Rückerstattung erfolgen», stellte Verkehrskommissarin Adina Valean klar. Gutscheine seien lediglich eine Option. Sie werde sich in einem Schreiben an alle EU-Länder richten, um sie an die Einhaltung dieser grundsätzlichen EU-Regel im Verbraucherschutz zu erinnern, fügte die Rumänin hinzu.

Deutschland und 15 andere EU-Länder hatten von der Kommission gefordert, die Regeln zu ändern, damit Fluggesellschaften, Transportunternehmen und Reiseveranstaltern Kunden verpflichten können, Gutscheine als Ausgleich zu akzeptieren. In am Mittwoch für die Tourismusbranche veröffentlichten Empfehlungen erkannte die EU-Kommission an, dass derzeit ausbleibende Buchungen und zugleich eine «nie dagewesenen Anzahl von Rückerstattungsansprüchen» ein grosses Liquiditätsproblem der Reise- und Tourismusindustrie seien.

Die Passagierrechte werde sie aber nicht antasten, erklärte die Behörde. Stattdessen schlägt sie vor, Anreize zu schaffen, damit betroffene Reisende freiwillig Gutscheine akzeptieren. Vor allem sollten die Verbraucher «vor der Insolvenz des Ausstellers geschützt sein». Zu diesem Zweck könnten die Mitgliedstaaten Fonds auflegen.

Die Bundesregierung hatte zunächst angekündigt, notfalls auch ohne grünes Licht aus Brüssel eine Regelung für «verpflichtende Gutscheine» einzuführen. Später rückte sie aber davon ab und stellte stattdessen ein zusätzliches Hilfspaket für betroffene Unternehmen in Aussicht. Andere EU-Länder hielten vorerst an ihren Plänen fest. Die Kommission werde dagegen mit Vertragsverletzungsverfahren vorgehen, drohte Kommissionsvize Margrethe Vestager.

Die EU-Kommission empfiehlt, dass freiwillig akzeptierte Gutscheine «nach spätestens einem Jahr zurückerstattet werden können, wenn sie nicht eingelöst wurden». Und sie sollten für möglichst viele verschiedene Leistungen verwendbar und auf andere Nutzer übertragbar sein. Die Unternehmen könnten auch «die Nutzung der Gutscheine für Buchungen bei anderen Unternehmen, die zur gleichen Unternehmensgruppe gehören» erwägen und «Gutscheine mit einem höheren Wert» ausgeben.

Der Präsident des Deutschen Reiseverbandes bezeichnete dies als «weltfremden Vorschlag». Die meisten kleinen und mittelständischen Reiseveranstalter hätten kein Geld, «die geballten Rückerstattungsforderungen der Kunden zu begleichen» und dann auch noch «kostenfreie Extras oben drauf zu geben», erklärte Norbert Fiebig.

Auch aus dem Luftverkehrssektor kam scharfe Kritik. Die Fluggesellschaften seien «mit der grössten Krise ihrer Geschichte konfrontiert», erklärte der Europa-Chef der internationalen Luftverkehrsvereinigung IATA, Rafael Schvartzman.

«Gerade in Krisenzeiten wie diesen sollten sich Reisende auf starke Verbraucherrechte verlassen können», erklärte hingegen der europäische Verbraucherverband BEUC. «Der Versuch, die Verbraucher dazu zu bringen, Transport- und Reiseunternehmen durch billige Kredite in Form von Gutscheinen zu retten, ist inakzeptabel.»

Der Grünen-Europapolitiker Rasmus Andresen erklärte, das EU-Parlament habe bereits 2014 «eine verpflichtende Absicherung der Fluggesellschaften gegen den Insolvenzfall durch Garantiefonds und den Abschluss von Versicherungen» gefordert. Aber die entsprechende Überarbeitung der Richtlinie zu Fluggastrechten scheitere seit Jahren «an der Unfähigkeit der Mitgliedsstaaten».

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