Airline muss bei Flugannullierung wegen eines Pilotenstreiks Schadenersatz zahlen

AFP
AFP

Luxemburg,

Eine Fluggesellschaft muss ihre Passagiere bei Ausfall eines Fluges wegen eines Pilotenstreiks entschädigen.

Flugzeuge der SAS
Flugzeuge der SAS - NTB Scanpix/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • EuGH: Kein «aussergewöhnlicher Umstand».

Ein solcher Streik sei kein «aussergewöhnlicher Umstand», urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Ein aussergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung liege vor, wenn die Vorkommnisse ihrer Natur oder Ursache nach nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betreffenden Luftfahrtunternehmens und nicht tatsächlich beherrschbar seien. (Az. C-28/20)

Im vorliegenden Fall ging es um die Klage des Dienstleisters Airhelp für einen schwedischen Passagier, dessen Inlandsflug ausgefallen war, gegen die Airline SAS. Das Unternehmen verweigerte jedoch eine Ausgleichszahlung und verwies auf den aussergewöhnlichen Umstand. Die Piloten wollten mit dem Streik eine Gehaltserhöhung durchsetzen. Das zuständige schwedische Gericht bat den EuGH um Auslegung der Fluggastrechteverordnung.

Der zuständige EuGH-Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen die Auffassung vertreten, dass ein von Gewerkschaften organisierter Streik ein aussergewöhnlicher Umstand sei. Die Richter müssen dem Generalanwalt in ihrem Urteil nicht folgen.

Kommentare

Weiterlesen

Dirk Baier Staatsverweigerer
810 Interaktionen
NDB schaltet sich ein
Chris Oeuvray.
129 Interaktionen
Boomer-Narzissmus

MEHR IN NEWS

tattoo basel
Eröffnung
Air india
Erster Bericht
trump texas
1 Interaktionen
Mit Melania in Texas
Wegen Feuers

MEHR AUS LUXEMBURG

EU-Markenamt
EU-Gericht
Condor
Ferienflieger
Éric Lombard
61 Interaktionen
Finanzpolitik
Europäische Investitionsbank
1 Interaktionen
Innovation