Verzweifelte Wohnungssuchende in Zürich bieten laut einer Verwaltung «regelmässig» bis zu 500 Franken Zusatzmiete. Ein solches Angebot anzunehmen, wäre illegal.
Wohnung Zürich Coronavirus
Menschen stehen für eine Wohnungsbesichtigung in Zürich Schlange. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Verzweifelte Wohnungssuchende in Zug und Zürich bieten bis zu 500 Franken mehr Miete.
  • Verwaltungen gehen auf solche Angebote aber nicht ein.
  • Laut einem Experten wäre das nämlich nicht nur unmoralisch, sondern auch illegal.
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Wohnungssuchende in Zug und Zürich greifen zu verzweifelten Mitteln, um eine Bleibe zu finden. Wie die Immobilienverwaltung Verit gegenüber Nau.ch bereits erklärte, «bieten einige Suchende sogar an, einen höheren Mietzins als ausgeschrieben zu bezahlen».

Gerade bei «Erstvermietungsprojekten an exponierten Lagen kommt das regelmässig vor», bestätigt auch Privera auf Anfrage. Im Raum Zürich gebe es diese Tendenz aber auch bei der Wiedervermietung.

Zürcher bieten bis zu 500 Franken Zusatzmiete

Konkret: Die Wohnungssuchenden würden dabei meist Beträge von 100 bis 500 Franken zusätzlich pro Monat bieten. Und teils sogar noch mehr! «Vereinzelt wäre aber sicher auch die Bereitschaft für höhere Beträge vorhanden», so die Verwaltung.

Bei Privera hätten die Bieter damit aber keine Chance: «Unsere Mitarbeitenden haben die strikte Weisung, solche ‹Angebote› abzulehnen», betont man.

Auch Michael Friedli, Leiter Bewirtschaftung bei Von Graffenried Immobilien, sind solche Fälle bekannt. Das im etwas weniger von der Wohnungsnot betroffenen Espace Mittelland tätige Unternehmen habe aber selbst noch nie solche Gebote erhalten.

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Eine Studie kommt zum Schluss, dass die Wohnungsnot lediglich in Städten bestehe.
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Um trotz Wohnungsmangels in der Stadt zu leben, greifen Wohnungssuchende zu verzweifelten Massnahmen.
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Einige Wohnungssuchende bieten sogar an, mehr Miete zu zahlen.
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Andere verzichten etwa auf einen Balkon oder ziehen in die Altstadt.
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Wieder andere weichen auf ländliche Regionen aus.

«Als professionelles Unternehmen würden wir so etwas auch nicht mitmachen», betont Friedli. «Wir definieren den Mietzins klar im Voraus.» Etwas an den Meistbietenden zu vergeben, habe «keinen Stil».

Online-Formular verhindert Gebote

Bei der Livit AG wären solche Miet-Gebote indes gar nicht möglich, heisst es auf Anfrage. Bereits seit 2018 erfolge der Prozess der Wiedervermietung von Wohnungen digital über ein vordefiniertes Onlineformular, schreibt die Kommunikationsverantwortliche Barbara Buchegger.

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«Unser durchgängig digitaler Prozess gewährleistet ein Maximum an Objektivität», erklärt sie weiter. Zudem seien solche Gebote von potenziellen Mietern dadurch ausgeschlossen.

Experte: «Unmoralisch und unsolidarisch»

Damit machen die Verwaltungen alles richtig. Denn auf solche Angebote einzugehen sei «unmoralisch und brandgefährlich», meint Fabian Gloor vom Mieterverband. «Es gibt klare Regeln, wie hoch die Miete sein darf», erklärt der Mietrechtsexperte.

Dem Gesetz nach dürfe eine Miete sich nicht nach Angebot und Nachfrage richten, sondern müsse auf dem Hypothekarzins basieren. Damit ist die Rendite auf zwei Prozent über dem Referenzzinssatz gedeckelt.

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Mehr Miete zu bieten, als der Mietzins es vorsieht, ist laut einem Experten unmoralisch. - keystone

Abgesehen vom Gesetz sei es «höchst problematisch», dass Wohnungen quasi zu einem «Auktionsgut» verkommen, fügt Gloor hinzu. «Auch Wohnungssuchende, die solche Angebote machen, verhalten sich gegenüber anderen Wohnungssuchenden unsolidarisch.» Es sei eine staatliche Mietzinskontrolle nötig, um solche «Fehlentwicklungen» zu verhindern.

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