Zwölf Waadtländer Klimaaktivisten sollen wegen eines Tennis-Spiels in einer Credit Suisse-Filiale verurteilt werden. Nun haben sie Rekurs eingelegt.
Klimaaktivisten Credit Suisse
Klimaaktivisten demonstrieren gegen die Credit Suisse. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2018 spielten zwölf Klimaaktivisten in einer Credit Suisse-Filiale eine Runde Tennis.
  • Die Waadtländer sollen wegen Hausfriedensbruch verurteilt werden.
  • Jetzt haben sie aber beim Bundesgericht Rekurs eingelegt.

Das Bundesgericht muss den Fall der zwölf Klimaaktivisten beurteilen. Sie hatten in den Räumlichkeiten einer Filiale der Grossbank Credit Suisse (CS) in Lausanne eine Partie Tennis gespielt. Wie bereits angekündigt, legten sie Rekurs gegen ihre Verurteilung durch das Kantonsgericht ein.

Dieser wurde am vergangenen Freitag beim höchsten Gericht deponiert. Das Bundesgericht müsse entscheiden, ob der Schaden, den die Bank erlitten habe, schwerwiegender sei als das Fehlen von Massnahmen. Diese sollten den gegenwärtigen «Ökozid» verhindern, schreibt die Bewegung «Lausanne Action Climat» in einem Communiqué von Montagabend.

Kantonsgericht könnte neues Urteil fällen

Die zwölf Klimaaktivisten und ihre 14 Anwälte beanstanden auch, dass das Kantonsgericht die Berufungsverhandlung hinter verschlossenen Türen durchgeführt hat. Grund für die geschlossene Verhandlung im September war die Corona-Pandemie. Dies verstosse dennoch gegen das Grundrecht auf öffentliche Verhandlungen.

Credit Suisse Tennis Lausanne
Die Credit-Suisse-Tennisspieler von Lausanne. - Keystone

Dieser «Formfehler» könnte dazu führen, dass das Kantonsgericht ein neues Urteil fällen muss. Dazu muss dieser jedoch zuerst vom Bundesgericht anerkannt werden.

Die zwölf jungen Menschen waren zunächst per Strafbefehl verurteilt worden. Sie hatten im November 2018 die Räumlichkeiten der CS in Lausanne besetzt. Dabei verkleideten sie sich als Roger Federer, der für die Bank als Werbeträger auftrat. So spielten sie eine Partie Tennis, um die damaligen Investitionen der Bank in fossile Brennstoffe anzuprangern.

Geldstrafen wegen Hausfriedensbruch

Am 13. Januar wurden die Aktivisten dann aber in erster Instanz überraschend vom Bezirksgericht Lausanne freigesprochen. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein und zog den Fall vor das Kantonsgericht.

Dieses verurteilte die jungen Leute am 24. September in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruchs zu bedingten Geldstrafen sowie Bussen zwischen hundert und 150 Franken.

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