Verurteilung von früherem Geschäftsmann in Seco-Affäre bestätigt
Ein bald 63-Jähriger hatte sich der mehrfachen Bestechung schuldig gemacht. Das Bundesgericht bestätigte nun die bedingte Freiheitsstrafe für ihn.

Das Bundesgericht hat die bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten für einen Beteiligten in der Seco-Affäre bestätigt. Der Mann hat sich der mehrfachen Bestechung schuldig gemacht. In seiner Beschwerde verlangte er einen Freispruch.
Der bald 63-Jährige rügte unter anderem, er habe im Laufe des Strafverfahrens keinen Zugang zu sämtlichen Akten gehabt. Damit sei sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden, und er habe keinen fairen Prozess erhalten.
Das Bundesgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Kritik des Verurteilten abgewiesen. Es hält fest, dass der frühere Geschäftsmann seine Beschwerde in verschiedenen Punkten nicht ausreichend begründet habe. Das Gericht stützt die Sicht der Vorinstanz, gemäss welcher der Beschwerdeführer mehrere Kopien sämtlicher Akten bekommen habe.
Grosszügige Geschenke
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hatte den 63-Jährigen im Dezember 2023 zweitinstanzlich verurteilt und die ausgesprochene bedingte Freiheitsstrafe von 22 auf 21 Monate gesenkt.
Er hatte dem hauptangeklagten Seco-Mitarbeiter in den Jahren 2004 bis 2013 Vorteile von weit über 1 Million Franken in Form von Bargeld, Geschenken oder Einladungen zu Veranstaltungen in der Schweiz und im Ausland gewährt. Als Gegenzug erhielt er Aufträge vom Bund.
Die Freiheitsstrafe für den ehemaligen Seco-Ressortleiter senkte die Berufungskammer 2023 von 52 auf 31 Monate. Der heute 74-Jährige hatte seine Berufung auf das Strafmass beschränkt. (Urteil 6B_475/2024 vom 3.2.2026)














