Wegen eines Beitrags zur Covid-Abstimmung 2021 im Westschweizer Fernsehen RTS verliert die SRG einen Rechtsstreit vor dem Bundesgericht.
Bundesgericht Covid-Gesetz SRG RTS
Ein Beitrag, den das Westschweizer Fernsehen RTS vor der Abstimmung zum Covid-Gesetz 2021 ausgestrahlt hatte, verletzte die Meinungsvielfalt: Die SRG verliert vor Bundesgericht. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen eines Beitrags von 2021 hatte die unabhängige Beschwerdeinstanz die SRG gerügt.
  • Gegen diesen Entscheid der UBI zog die SRG bis vors Bundesgericht – und das ohne Erfolg.
  • Das Gericht hält fest: Die SRG sei der Pflicht zur Meinungsvielfalt nicht nachgekommen.
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Im Herbst 2021 dominierte die Covid-Pandemie den Schweizer Gesprächs-Alltag. Die Einführung des Covid-Zertifikats nach der sogenannten 3G-Regel durch den Bundesrat wurde rege diskutiert. Weitere Verschärfungen, wie ein weitgehender sozialer Ausschluss der Ungeimpften, waren auch Thema. Zwei Wochen vor den Wahlen zum neuen Gesetz strahlte RTS eine Reportage aus, die zu einem Rechtsstreit wurde.

In der Informationssendung «Mise au point» berichteten mehrere Politiker über Drohungen gegen ihre Person. Sie erhielten Hassbotschaften im Zuge ihrer Unterstützung für das Covid-Gesetz. Massnahmenkritiker hingegen kamen in der Sendung nur knapp zu Wort.

Bundesgericht Covid-Gesetz SRG RTS
Das Bundesgericht hält fest: «Es kommt nur ungenügend zum Ausdruck, dass sich die Gegnerschaft des Covid-Gesetzes keineswegs auf Verschwörungstheoretiker und Gewaltbereite reduzieren lässt.» - keystone

Daraufhin wurde die Sendung von vielen Seiten stark kritisiert: Die Reportage mache ausschliesslich Corona-Gegner für die aggressive Stimmung im Land verantwortlich. Überdies sei die Kontra-Seite inhaltlich zu wenig zur Sprache gekommen. Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gab den Kritiker in diesen Punkten recht.

Niederlage der SRG auch vor Bundesgericht

Der Sender war mit der Einschätzung der UBI nicht zufrieden und ging vors Bundesgericht – mit vergleichbar wenig Erfolg. Denn wie die «NZZ» berichtet, hält auch das Bundesgericht fest: Die SRG sei ihrer Pflicht zur Meinungsvielfalt nicht nachgekommen.

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Die Gegner seien zu wenig zu Wort gekommen und wären zudem nicht neutral dargestellt worden, so das Urteil des Bundesgerichtes: «Es kommt nur ungenügend zum Ausdruck, dass sich die Gegnerschaft des Covid-Gesetzes keineswegs auf Verschwörungstheoretiker und Gewaltbereite reduzieren lässt.»

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