Westschweizer Onlinemedium Heidi.news wehrt sich gegen Klagen
Das Westschweizer Onlineportal Heidi.news sieht sich mit einer Welle an Verfahren gegen seine Berichterstattung konfrontiert. 39 Anträge auf sogenannte superprovisorische Verfügungen zielen auf einen Artikel über die Schweizer Tochtergesellschaft der international sanktionierten russischen Sberbank ab. Mit einer Petition will das Medium nun gegen sogenannte Slapp-Klagen vorgehen.

Diese «Schweizer Spezialität» der vorsorglichen Massnahme ziele «offensichtlich darauf ab, den Redaktionen eine unverhältnismässige Last aufzubürden», liess sich Chefredaktor Serge Michel in einem Newsletter zitieren.
Das in Genf ansässige Medium ist der Ansicht, «absolut nichts veröffentlicht zu haben, das gegen das Gesetz oder die Berufsethik verstösst», und will sich vor Gericht «mit allen Mitteln» verteidigen. Insgesamt neun Verhandlungstermine sind laut Heidi.news für Mai und Juni angesetzt, die ersten beiden davon am Montag.
Mit einer superprovisorischen Verfügung können Beschwerdeführer eine Berichterstattung vorsorglich stoppen, wenn sie einen «schweren Nachteil» nachweisen können. Das Parlament senkte die Hürden für die entsprechenden Klagen zuletzt im Jahr 2023.
«Diese prozessuale Guillotine lastet auf jeder Redaktion», schrieb Heidi.news weiter und verwies darauf, dass die Medien RTS, Le Temps, Blick und Gotham City kürzlich ebenfalls Gegenstand solcher Massnahmen gewesen seien. Mit seiner Petition fordert das Medium deshalb die Ausarbeitung eines «schweizerischen Anti-Slapp-Gesetzes».
«Slapp» ist die Abkürzung für «Strategic Lawsuits against Public Participation». Bei dem Phänomen handelt es sich um rechtsmissbräuchliche Klagen zur Einschüchterung von Akteuren und zur Unterdrückung öffentlich vorgebrachter Kritik.










