Gegen «Krypto-King» Dadvan Yousuf wird wegen Verdachts auf Betrug und Geldwäscherei ermittelt.
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Dadvan Yousuf wurde mit Bitcoin reich, nun hat der «Krypto-King» ein Verfahren am Hals. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Dadvan Yousuf ist als «Krypto-King» bekannt.
  • Im Kanton Bern wurde nun ein polizeiliches Verfahren eröffnet.
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Der selbsternannt Bitcoin-Millionär Dadvan Yousuf ist als «Krypto-King» der Schweiz bekannt. In verschiedenen Medien erzählte er vor etwa einem Jahr seine bewegende Geschichte: Mit elf kam er aus dem Irak in die Schweiz, verkaufte sein Spielzeug und investierte den Gewinn in Bitcoin. Yousuf wurde reich und bekannt, seine Geschichte beruht aber teilweise auf Falschaussagen, wie verschiedene Medien herausfanden.

Seine Bekanntheit nutzt der mittlerweile 22-Jährige, um 2021 seine eigene Kryptowährung «Dohrnii» zu lancieren. Mit Verweis auf seine persönliche Erfolgsgeschichte als «Krypto-King» verspricht er Anlegern Reichtum.

Zudem behauptet er fälschlicherweise, eine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht (Finma) zu haben. Die Finma untersucht den Fall seit mehreren Wochen und macht Yousuf und seine «Dohrnii»-Stiftung handlungsunfähig.

Wie SRF Freitagmorgen berichtet, kommt es nun noch schlimmer. Im Kanton Bern läuft ein polizeiliches Verfahren wegen Verdachts auf Betrug und Geldwäscherei.

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Berechtigung

Im Rahmen unseres Artikels mit dem Titel «Verfahren gegen «Krypto-King» Dadvan Yousuf» vom 20.5.2022 wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, zulasten von Dadvan Yousuf sei ein staatsanwaltschaftliches Untersuchungsverfahren eröffnet worden. Dies ist nicht korrekt. Derzeit läuft aufgrund einer Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei MROS ausschliesslich ein polizeiliches Ermittlungsverfahren im Sinne einer Vorabklärung, in welchem geklärt wird, ob zuhanden der zuständigen Staatsanwaltschaft die Eröffnung eines ordentlichen Untersuchungsverfahrens beantragt werden soll oder die polizeilichen Abklärungen infolge eines unbestätigten Verdachts einzustellen sind.

Wir entschuldigen uns für die unvollständige Wiedergabe des Artikels des SRF und das hierbei erzeugte falsche Bild des Verfahrensstands zulasten Dadvan Yousuf.

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