Die Uno fordert Auflagen zur Einhaltung der Privatsphäre bei Corona-Warn-Apps. Es müsse sehr klar sein, wie Daten genutzt werden.
Coronavirus app
Australien hat eine Corona-Warn-App eingeführt, die auf freiwilliger Basis genutzt werden kann. (Themenbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Uno fordert strickte Auflagen bei der Nutzung von Corona-Warn-Apps.
  • Apps dürfen nur zeitlich begrenzt eingesetzt werden, so die Uno-Menschenrechtskommissarin.

Bei den geplanten Corona-Warn-Apps für Mobiltelefonen müssen zum Schutz der Privatsphäre strikte Auflagen eingehalten werden. Dies fordert das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR). Es müsse sehr klar sein, wie die Daten genutzt werden.

Missbrauch müsse bestraft werden und die Apps dürften nur zeitlich und im Umfang begrenzt eingesetzt werden. Dies sagte OHCHR-Expertin Peggy Hicks am Montag in Genf. Diese Apps sollen helfen, bei der Lockerung der Ausgehbeschränkungen Ansteckungsketten mit dem neuen Coronavirus zu unterbrechen.

Auch Schweiz will App

Auch in der Schweiz soll eine solche App eingeführt werden. Die Anwendung DP-3T soll laut den beiden ETH bis zum 11. Mai fertiggestellt werden. DP-3T steht für Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing.

Diese Smartphone-App verfolgt zurück, wer in Kontakt mit einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person gewesen ist. Danach informiert sie die Betroffenen, dass sie sich eventuell infiziert haben.

Tracing-App DP-3T Coronvirus
Screenshot (Ausschnitt) aus der Tracing-App DP-3T, die von der ETH Zürich und der EPFL Lausanne gemeinsam entwickelt wird und vom Bund eingesetzt werden soll. - DP-3T/github.com

Wann die App zum Einsatz kommen wird, ist noch unklar. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats will, dass der Einführung «ein transparentes politisches Verfahren» zugrunde liegen muss. Sie hat eine Motion eingereicht, die verlangt, dass die Anwendung einer Rückverfolgbarkeits-App freiwillig sein muss. Das Parlament wird kommende Woche an der ausserordentlichen Session darüber beraten.

Uno-Hochkommissarin ist alarmiert

Die Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, ist alarmiert. Manche Länder nutzten die Notlage durch das Coronavirus nach ihren Angaben als Vorwand für Menschenrechtsverletzungen. «Notrecht darf keine Waffe werden, die Regierungen schwingen, um abweichende Meinungen zu unterdrücken. Oder um die Bevölkerung zu kontrollieren oder um an der Macht zu bleiben», erklärte sie.

Michelle Bachelet
Die Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte: Michelle Bachelet. (Archivbild) - Keystone

Nach Angaben des OHCHR-Büros haben mehr als 80 Länder Notrechte verhängt. Für mehrere Dutzend Länder bestehe Sorge über die Umsetzung. Die Spezialistin Georgette Gagnon nannte unter anderem Nigeria, Kenia, Honduras, Kambodscha und Ungarn.

In einigen Ländern nutze die Polizei die Apps, um Verstösse gegen Ausgangsbeschränkungen mit unnötiger Gewalt durchsetzen. Andere Länder nutzten Gesetze gegen Falschinformation, um Kritiker zum Schweigen zu bringen. Das untergrabe das Vertrauen der Bevölkerung und könne den Kampf gegen das Virus schwieriger machen.

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