Vorwurf Schweizer Untätigkeit wegen Nichtfestnahme von Iraner
Untätigkeit der Schweizer Justizbehörden gegenüber einem iranischen Menschenrechtsverbrecher, während dieser sich in Genf aufhielt: So lautet der Vorwurf der Anwälte eines iranisch-schweizerischen Doppelbürgers, der Anzeige gegen den stellvertretenden iranischen Aussenminister Kazem Gharibabadi erstattet hat.

Die Anzeige war am 23. Februar bei der Bundesanwaltschaft eingereicht worden, einen Tag vor den aufeinanderfolgenden Reden Gharibabadis vor der Abrüstungskonferenz und anschliessend vor dem Uno-Menschenrechtsrat in Genf.
Da festgestanden habe, dass sich der Vizeminister auf Schweizer Territorium befand, sei die Bundesanwaltschaft gebeten worden, ihn auf der Grundlage der universellen Gerichtsbarkeit festzunehmen, erklärten die französischen Anwälte des Klägers am Montag.
Der Besuch Gharibabadis fand kurz vor den neuen indirekten Gesprächen vergangene Woche zwischen dem Iran und den USA über das iranische Atomprogramm statt.
Die Klage wirft Gharibabadi vor, sich im Iran schwerer Verbrechen gegen das Völkerrecht schuldig gemacht zu haben, entweder als Mittäter oder zumindest als Verantwortlicher. Sie wurde von einem Mann eingereicht, der nach zehn Jahren Haft in iranischen Gefängnissen wegen seines politischen Engagements in die Schweiz geflohen war.
Er habe diese Verbrechen gedeckt, als die Welle von Protesten im Iran nach dem Tod von Mahsa Amini im Jahr 2022 niedergeschlagen wurde. Zu dieser Zeit, so heisst es in der Klage weiter, sei Gharibabadi ein hochrangiger Vertreter der Justiz gewesen. Er habe das Kommando über diejenigen gehabt, die die tödliche Politik umsetzten.










