Von einer «Solidaritätsgemeinschaft» zwischen den Angeklagten ist im Seco-Prozess die Rede. Angeklagt ist ein 68-jähriger Ex-Mitarbeiter des Staatssekretariats.
Michael Platini
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 68-Jähriger ehemaliger Mitarbeiter des Seco steht derzeit vor Gericht.
  • Beim zweiten Prozesstag sprach der Staatsanwalt von «Solidaritätsgemeinschaften».
  • Der Angeklagte soll IT-Aufträge an ihm bevorzugte Firmen vergeben haben.

Am Abend des zweiten Prozesstages gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) sprach der Staatsanwalt von einer «Solidaritätsgemeinschaft» zwischen den Angeklagten. Zuvor hatte der Angeklagte vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona den Vorwurf des Sich-bestechen-Lassens bestritten.

Zuwendungen vorgenommen

Der ehemalige Ressortleiter im Seco habe nach und nach ein Netz von Lieferanten aufgebaut, die er berücksichtigt habe. Diese «Solidaritätsgemeinschaft» habe von Zuwendungen einerseits und Vergaben von Aufträgen andererseits bestanden, resümierte der Staatsanwalt.

Dem heute 68-Jährigen seien die geltenden Beschaffungsgrundsätze jedoch bekannt gewesen, mahnte der Staatsanwalt. «Es oblag dem Angeklagten, die Einhaltung des Beschaffungsrechts sicherzustellen.»

Zuvor hatte sich der ehemalige Seco-Angestellte in den Befragungen gegen den Vorwurf des Sich-bestechen-Lassens gestellt. Es seien zwar Zuwendungen vorgenommen worden, gab der Angeklagte an. Diese seien aber nie in Zusammenhang zu konkreten Beschaffungsaufträgen oder Dienstleistungen gestanden.

Vorteile über 1,7 Millionen Franken

Der ehemalige Seco-Mitarbeitende liess vor Gericht eine überarbeitete Liste der Zuwendungen verteilen, da die von der Bundesanwaltschaft zusammengestellten Einladungen und anderen Zuwendungen «nicht korrekt dargestellt» seien, wie er sagte.

Gemäss der Anklageschrift soll der heute 68-Jährige zwischen 2004 und 2013 Aufträge für Güterbeschaffungen und Dienstleistungen im Informatikbereich freihändig an von ihm bevorzugte Firmen vergeben haben.

Als Gegenleistung soll der ehemalige Bundesbeamte Vorteile in Form von Einladungen, Sponsoring von Anlässen, Bargeld, Geschenken und Anderes entgegengenommen haben. Unter anderem liess sich der Beschuldigte mehrfach zu Fussballspielen einladen. Auch Dritte haben von den Zuwendungen profitiert.

Insgesamt habe der Angeklagte im Zusammenhang mit der Vergabe der Aufträge nicht gebührende Vorteile im Umfang von über 1,7 Millionen Franken gefordert und entgegengenommen.

Ebenfalls am Dienstag wurde auch der frühere Vorgesetzte des ehemaligen Seco-Mitarbeiters einvernommen. Er sagte vor Gericht, der Angeklagte habe ihm immer «offen rapportiert». Es habe für ihn keinen Grund gegeben, dem Angeklagten zu misstrauen. Oberste Priorität sei für ihn gewesen, dass der Betrieb in der Abteilung des Angeklagten reibungslos funktioniere.

Fiktive Rechnungen freigegeben

Zu den WTO-Vergaben 2004 und 2013 sagte der ehemalige Vorgesetzte des Angeklagten, seine Abteilung sei in den betreffenden Jahren erst daran gewesen, die «neuen Vorgaben» umzusetzen. Möglicherweise seien diese Anpassungen aber zu langsam von statten gegangen.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem ehemaligen Ressortleiter des Seco unter anderem ungetreue Amtsführung, Urkundenfälschung, Sich-bestechen-Lassen und Geldwäscherei vor.

Gemäss Anklageschrift hat der heute 68-Jährige fiktive Rechnungen genehmigt und zur Zahlung freigegeben. Er soll des weiteren gemeinsam mit zwei der drei anderen Angeklagten eine Falschbeurkundung begangen sowie Geldwäscherei betrieben zu haben.

Zudem soll der ehemalige Seco-Mitarbeiter bei zwei WTO-Vergaben die Evaluationen zugunsten der von ihm bevorzugten Firmen manipuliert haben. Sowohl 2004 als auch 2013 erhielten Firmen den Zuschlag, die nicht das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht hatten. Dadurch habe der ehemalige Seco-Angestellte einen wirksamen Wettbewerb verhindert und dem Seco materiellen und immateriellen Schaden zugefügt.

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