PKK

Schweiz liefert mutmassliches PKK-Kadermitglied an Deutschland aus

Keystone-SDA
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Lausanne,

Die Schweiz liefert ein mutmassliches PKK-Mitglied an Deutschland aus. Das Bundesgericht hat die kurdische Partei als kriminelle Organisation qualifiziert.

Schweizerisches Bundesgericht Sexarbeit
Das schweizerische Bundesgericht in Lausanne muss immer öfter das gesprochene Strafmasse verkürzen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein mutmassliches PKK-Kadermitglied wird von der Schweiz an Deutschland ausgeliefert.
  • Der Mann soll Personen für die Volksverteidigungskräfte (HPG) rekrutiert haben.
  • Diese gilt als Kampfeinheiten der Kurdischen Arbeiterpartei PKK.

Das Bundesgericht hat die Kurdische Arbeiterpartei PKK als kriminelle Organisation qualifiziert und deshalb der Auslieferung eines PKK-Kadermitglieds aus Saarbrücken/D zugestimmt.

Gemäss deutschen Strafverfolgungsbehörden hat der Mann Personen für die Volksverteidigungskräfte (HPG) rekrutiert, die als Kampfeinheiten der PKK gelten. Das Bundesgericht bejaht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die beidseitige Strafbarkeit der begangenen Taten.

Die PKK ist in Deutschland verboten. Bedingung für eine Auslieferung ist, dass Taten im gesuchstellenden und im ausliefernden Staat verboten sind.

Kurden
Kurdische Demonstranten bei einem Protest gegen türkische Luftangriffe. - Keystone

Das Bundesgericht erachtet diese Voraussetzung als erfüllt. Die HPG habe im für diesen Fall relevanten Zeitraum von 2014 bis 2016 mehrere Terroranschläge in der Türkei verübt. Nicht entscheidend sei bei der Prüfung des Auslieferungsbegehrens, dass die HPG die kurdischen Streitkräfte in Syrien im Kampf gegen die Terrormiliz IS unterstützt habe.

Abgrenzung zwischen Widerstand und Terror delikat

Das Bundesgericht zieht diese Schlüsse im Kontext, dass ein Gericht im Auslieferungsverfahren die Strafbarkeit nur «prima facie» – also summarisch – prüfen müsse. Die juristische Abgrenzung zwischen legitimem Widerstandskampf und terroristischer Kriminalität bezeichnet es als eine der delikatesten Aufgaben der internationalen Rechtshilfe.

Die deutschen Strafverfolgungsbehörden hatten den kurdischstämmigen Türken Ende August 2019 im Schengener Informationssystem (SIS) zur Fahndung ausgeschrieben. Am 1. November wurde er am Flughafen Zürich verhaftet.

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