Rechtsexperte: Moretti-Urteil dürfte «viele enttäuschen»
Obwohl seit der Neujahrs-Katastrophe in Crans-Montana 41 Personen ums Leben gekommen sind, erwarten Jessica und Jacques Moretti wohl keine drakonischen Strafen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Betroffenheit über die Feuersbrunst in Crans-Montana ist gross.
- Manche fordern eine Anklage wegen eventualvorsätzlicher Tötung.
- Die Strafen könnten allerdings milde ausfallen.
- Viele hegen den Wunsch nach Rache.
Die Anteilnahme nach der Tragödie in Crans-Montana VS ist riesig. In den sozialen Medien schaukelt sich die Stimmung gegen die Bar-Betreiber Jessica und Jacques Moretti derweil weiter hoch. Nun fordern manche gar eine Anklage wegen «eventualvorsätzlicher Tötung».
Im Zentrum der Ermittlungen stehen jedoch weder eventualvorsätzliche Tötung noch Mord. Juristisch handelt es sich um einen Unfall, wie «SRF» analysiert. Deshalb wird gegen die Morettis wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie Verursachung einer Feuersbrunst ermittelt.
Müssen Jessica und Jacques Moretti in den Knast?
Zum Vergleich: Bei einer fahrlässigen Tötung mit so vielen Todesopfern wie in Crans-Montana droht ein maximales Strafmass von viereinhalb Jahren Gefängnis.
Bei einem Schuldspruch wegen «eventualvorsätzlicher Tötung» würden die Morettis länger hinter Gitter wandern. Dann beträgt die Freiheitsstrafe mindestens fünf Jahre – ohne Maximaldauer.
Letztlich sei nicht ausgeschlossen, dass das Betreiberpaar lediglich kurzzeitig oder überhaupt nicht ins Gefängnis wandere. Das sagt Rechtssoziologe Lukas Gschwend von der Universität St. Gallen gegenüber SRF. Bei so vielen Todesopfern und Schwerverletzten werde so ein Urteil «viele enttäuschen».
«Wenn die Tatschuld, etwa bei fehlendem Vorsatz, nicht sehr schwer ist, kann man jemanden – selbst bei vielen Toten – nicht lebenslang ins Gefängnis stecken, nur damit die Leute Frieden finden», erklärt Gschwend.
Wunsch nach Vergeltung
In so einer Extremsituation hätten jedoch viele das Bedürfnis nach Rache. «Die Person, die mir das angetan hat, soll ebenfalls leiden», so Gschwend weiter. Entsprechend wurden Freiheitsstrafen lange Zeit als vom Staat übernommene Form der Rache verstanden.
Erst mit der Zeit entwickelte sich das Strafrecht hin zu einem stärker humanistisch geprägten Ansatz. Heute dienen Freiheitsstrafen in erster Linie der Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Gschwend verstehe zwar, dass «etwas passieren müsse». Das bedeute jedoch nicht zwingend ein Leben hinter Gittern für das Moretti-Wirtepaar.
«Positiv ist, wenn man aus einem Unglück lernt. Etwa, indem künftig niemand mehr ungeeignete Heizlüfter oder entflammbare Schallmatten verbaut – und dies zuverlässig kontrolliert wird.»
















