Das Civid-19-Gesetz sorgt für viele Diskussionen. Bei der Frage, wie viel Geld für die Wirtschaft ausgegeben werden soll, werden sich die Kammern nicht einig.
nationalrat coronavirus
Der Nationalrat während der Herbstsession 2020. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die beiden Räte streiten sich weiterhin um das Covid-19-Gesetz.
  • Der Nationalrat will die Finanzhilfen ausbauen.
  • Es geht dabei um mehrere Milliarden Franken an Hilfsgeldern.

Die Diskussionen um das Covid-19-Gesetz gehen in die nächste Runde. Die Räte streiten sich um die Frage, wie viel Geld der Bund für die gebeutelte Wirtschaft ausgeben soll. Trotz Warnrufen des Bundesrats will der Nationalrat die Finanzhilfen grosszügig ausbauen.

Nach je zwei Beratungen haben sich National- und Ständerat in zahlreichen Punkten noch nicht einigen können. An der denkwürdigen und historisch langen Beratung vom Montagabend hatte der Nationalrat die Härtefallhilfen gegenüber der Version des Ständerats aufgestockt. Dies um fast 10 Milliarden Franken.

Der Ständerat erhörte dann am Mittwoch die Warnrufe von Finanzminister Ueli Maurer, den «Ausgabenrausch» des Nationalrats zu stoppen. Darauf er liess beim Covid-19-Gesetz in zahlreichen Punkten Vorsicht walten.

Nationalrat weiterhin grosszügiger

Am Donnerstag war nun wieder der Nationalrat an der Reihe. Er machte einen Schritt auf den Ständerat zu, zeigte sich aber weiterhin grosszügiger als der Schwesterrat. Das wiederum zum Unmut von Finanzminister Maurer. Es geht um mehrere Milliarden Franken an Hilfsgeldern.

Kurz gesagt will der Ständerat die Spielregeln beim Härtefallprogramm nicht ändern und vertraut vermehrt auf die Krisenfestigkeit der Schweizer Wirtschaft. Die grosse Kammer verfolgt einen anderen Ansatz und will zahlreiche krisengeschüttelte Personen und Unternehmen als zusätzliche Härtefälle definieren. Die Mehrheit ist der Meinung, dass der Bund die finanziellen Konsequenzen der behördlichen Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit tragen muss.

Ständerat bevorzugt Status Quo

Aus diesem Grund will der Nationalrat beispielsweise die Definition von Härtefällen ausdehnen. Ein Härtefall liegt laut neustem Beschluss vor, wenn der Umsatzeinbruch in der Corona-Krise mehr als 30 Prozent beträgt. Dabei sei der Anteil an nicht gedeckten Fixkosten zu berücksichtigen.

Ständerat
Der Ständerat während einer Session. (Symbolbild) - Keystone

Der Ständerat möchte dagegen beim Status quo bleiben. Demnach gilt ein Unternehmen als Härtefall, das einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent verzeichnet. Fixkosten werden nicht berücksichtigt. Der Vorschlag des Nationalrats hat laut Finanzminister Maurer Mehrkosten von rund 2 Milliarden Franken zur Folge.

Der Nationalrat möchte – ebenfalls im Gegensatz zum Ständerat –, dass behördlich geschlossene Betriebe auch anders entschädigt werden können. Die grosse Kammer sieht vor, dass beispielsweise Restaurants À-fonds-perdu-Beiträge im Umfang von höchstens 30 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes in der gleichen Jahresperiode in den Jahren 2018 und 2019 beziehen können.

Laut Finanzminister Maurer hätte «diese weitere Plattform» Kostenfolgen von 800 Millionen Franken bis 4,3 Milliarden Franken. Diese Regelung stehe zudem in Widerspruch zur eigentlichen Härtefallklausel.

Uneinigkeit bei Modalitäten von Rückzahlungen und Mietrecht

Noch keine Lösung gefunden wurde auch bei den Modalitäten einer allfälligen Rückzahlung und einer Obergrenze der À-fonds-perdu-Beiträge. National- und Ständerat werden sich in der dritten Sessionswoche auch bei dieser Differenz finden müssen.

Grosszügigere Lösungen sieht der Nationalrat auch für Selbstständige vor. Demnach sollen künftig Personen als massgeblich eingeschränkt gelten, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 20 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Die kleine Kammer hatte am Mittwoch knapp am geltenden Recht festgehalten, wonach ein Umsatzminus von mindestens 40 Prozent massgebend ist.

Ukraine Krieg
In der Schweiz sollen 70 der im Ukraine-Krieg akkreditierten Diplomaten für russische Geheimdienste tätig sein. - Keystone

Nicht einig sind sich die Räte ausserdem beim Mietrecht. Der Nationalrat hielt an zusätzlichen Erleichterungen für Mieter fest, die mit der Bezahlung ihrer Mietzinsen und Nebenkosten im Rückstand sind. Er will die Zahlungsfrist für Betroffene ausdehnen und Mietvertragskündigungen innerhalb von sechs Monaten nach Aufhebung des Shutdown als nichtig erklären. Im Ständerat war dieses Anliegen bisher chancenlos.

Finanzielle Überladung der Vorlage?

Der Nationalrat will weiter Festivals, Messen und weitere Publikumsanlässe zusätzlich unterstützen. Sie sollen mit einem Gesuch beim Bund die Abgeltung ungedeckter Kosten verlangen können für Veranstaltungen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 hätten stattfinden sollen.

Berücksichtigt werden sollen Kosten, die nicht durch anderweitige Unterstützungsmassnahmen des Bundes oder durch Versicherungen gedeckt werden können.

Die SVP- und ein Teil der FDP-Fraktion warnten am Donnerstag im Nationalrat davor, die Vorlage finanziell zu überladen. Und auch die Warnrufe von Finanzminister Maurer verstummten nicht: «Wenn Sie Ihre Linie weiterverfolgen, werden weitere Folgeforderungen in Milliardenhöhe kommen.»

Ständerat am Montag an der Reihe

Die Mitte-Links-Mehrheit in der grossen Kammer hielt dagegen: Es müsse nun darum gehen, die gesamte Wirtschaft zu stützen, Massenkonkurse zu verhindern sowie Arbeitsplätze zu sichern. Jede Alternative sei teurer.

Am nächsten Montag ist wieder der Ständerat am Zug. Der St. Galler CVP-Nationalrat Markus Ritter hielt im Namen der Mitte-Fraktion nüchtern fest, dass sich die weitere Differenzbereinigung schwierig gestalten dürfte.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzNationalratFrankenStänderatUeli MaurerVersicherungenSVPFDPDie MitteMarkus RitterCoronavirus