Ab Augst dieses Jahres steht das Angebot einer Kontoüberziehung für Kunden der Postfinance nicht mehr. Dies teilte die Bank am Donnerstag mit.
Postfinance
Die Postfinance bietet die Zahlungsverkehrslimite (ZVL) künftig nicht mehr an. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zahlungsverkehrslimite (ZVL) der Postfinance wird aufgehoben.
  • Das Produkt sei ohne vollständiges Kreditangebot unrentabel.
  • Per 31. August 2021 wird die ZVL aufgehoben.

Die Postfinance bietet ihren Kunden die Möglichkeit einer Kontoüberziehung, die sogenannte Zahlungsverkehrslimite (ZVL), ab August 2021 nicht mehr an. Sie begründet die Massnahme mit dem geltenden Kreditverbot. Ohne ein vollständiges Kreditangebot sei das Produkt aus betriebswirtschaftlicher Sicht unrentabel. Das schreibt die Tochter der Post auf Anfrage von AWP am Donnerstag.

Daher werde die ZVL nicht mehr angeboten und per 31. August 2021 aufgehoben, bestätigte sie einen Artikel des Finanzblogs «Inside Paradeplatz».

Weniger als 0,5 Prozent der KMUS davon betroffen

Von der Aufhebung der Zahlungsverkehrslimite seien wenige hundert Geschäftskunden oder weniger als 0,5 Prozent der rund 250'000 KMU betroffen.

Die ordentliche Kündigung der ZVL werde Anfang August 2021 erfolgen. In Härtefällen sei Postfinance bereit, mit Kundinnen und Kunden einen individuellen Abzahlungsplan zu vereinbaren. Dieser dürfe jedoch maximal drei Jahre dauern und die Abzahlungsraten seien monatlich zu leisten.

Mit der ZVL konnten Geschäftskunden (GK) bisher zur Sicherstellung des Zahlungsverkehrs einen Kontoüberzug von maximal 100'000 Franken vereinbaren. Dabei darf die ZVL nur für kurzfristige Überzüge genutzt werden und muss positive Schwankungen aufweisen. Der Kunde verpflichte sich vertraglich, mit der ZVL keine langfristigen Finanzierungen zu tätigen, schreibt das Institut.

Entscheid der Postfinance wurde bereits im Oktober 2020 gefällt

Der Entscheid, diese Dienstleistung aufzuheben, sei bereits im Oktober 2020 gefällt worden. Es bestehe keinen Zusammenhang mit dem Bundesratsentscheid, die Vorlage «Teilrevision des Postorganisationsgesetzes» mit einer allfälligen Privatisierung der Postfinance zu erweitern.

Die Post bietet aufgrund des Grundversorgungsauftrages Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs an. Sie kann gemäss der Botschaft zum Postorganisationsgesetz zur Verwaltung der Kundengelder Konti führen. Dazu gehörten auch Vor- und Nebenleistungen wie Kontoüberzüge.

Folglich seien Limiten immer als Teil des Zahlungsverkehrsangebotes betrachtet worden. Die Voraussetzungen für das gesetzeskonforme Angebot der ZVL sei im gesetzgeberischen Prozess entsprechend ausgearbeitet und festgelegt worden, schreibt Postfinance.

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