Kein Konto bei Postfinance für Chrapunow und dessen Familie
Der kasachische Ex-Minister Chrapunow und seine Familie leben in Genf & klagten auf Erfüllung der Pflicht der Postfinance, den Zahlungsverkehr zu gewährleisten.

Der kasachische Ex-Minister Chrapunow und seine Familie erhalten bei der Postfinance kein Konto. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen. Sie leben in Genf und klagten auf Erfüllung der Pflicht der Postfinance, den Zahlungsverkehr zu gewährleisten.
Die Familienmitglieder versuchten zum Teil mehrmals ein Konto bei der Postfinance zu eröffnen. Zwei Konten wurden zudem nach kurzer Zeit wegen des politischen Hintergrunds der Familie wieder aufgelöst. Deshalb gelangten sechs Familienmitglieder ans Gericht.
Die erste Genfer Instanz trat auf die Klage der Chrapunows nicht ein. Sie kam zum Schluss, dass zwischen den Parteien gar kein Vertrag bestehe. Deshalb komme nicht die Bestimmung der Zivilprozessordnung zum tragen, gemäss der Konsumenten bei Streitigkeiten aus einem Konsumentenvertrag Klage an ihrem Wohnsitz einreichen können.
Ausschluss möglich
Nach der kantonalen Genfer Instanz bestätigt auch das Bundesgericht diese Sichtweise in einem am Freitag publizierten Urteil. Zwar treffe die Postfinance die Pflicht, Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten. Dies bedeute jedoch nicht, dass sie in gewissen Fällen eine Kundenbeziehung nicht ablehnen dürfe.
Allein durch die grundsätzliche Pflicht der Postfinance zur Sicherung des Zahlungsverkehrs bestehe noch kein Vertrag zwischen der Bank und einem möglichen Kunden, schreibt das Gericht. Deshalb hätten die Chrapunows in Genf auch nicht auf Erfüllung des Vertrags klagen können.














